Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen. Die Beratungshomepage finden Sie unter: https://www.eak-online.de/beratung
Das Video der EAK zum Thema KDV findet sich unter dem Titel „Kriegsdienstverweigerung – So geht’s!“ auf YouTube und unter www.eak-online.de.

Kriegsdienstverweigerung

Deutlich mehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung

Die Bundeswehr soll größer werden. Seit zu Jahresbeginn alle 18-Jährigen zu ihrer Bereitschaft zum Wehrdienst befragt werden, steigt die Zahl der Kriegsdienstverweigerung deutlich.

Landeskirche berät junge Menschen zur Wehrdienstfrage

Alle in diesem Jahr volljährig gewordenen Männer und Frauen erhalten von der Bundeswehr einen Fragebogen zum Wehrdienst. Männer müssen ihn ausfüllen. Die Landeskirche bietet Unterstützung bei dieser Gewissensentscheidung an.