Kirche und Militär stehen in ambivalenter Beziehung. Einerseits hat in den Kirchen die Position des radikalen Pazifismus seinen Platz. Andererseits legitimieren kirchliche Stellungnahmen den Einsatz des Militärs als letztes Mittel zur Selbstverteidigung oder auch in einer Schutzverantwortung für andere. Gerade in der Bundesrepublik Deutschland verbinden Verträge Kirche und Staat, auch in Bezug auf die Seelsorge in der Bundeswehr. Dieses Spannungsfeld bedarf der stetigen und profunden Gewissensbildung, Meinungsfindung und Handlungsbegründung auf individueller, kirchlicher und staatlicher Ebene.

Militär

Militärrabbiner: Politische Weltlage beschäftigt Soldaten sehr

Hamburg (epd). Feierstunde in der Hamburger Clausewitz-Kaserne: Nils Ederberg (57) wird am Dienstag durch Rabbinerin Elisa Klapheck und Militärbundesrabbiner Zsolt Balla offiziell in sein Amt als erster liberaler Militärrabbiner der Jüdischen Militärseelsorge für die nördlichen Bundesländer eingeführt.

Ukraine ist weltweit größter Waffenimporteur

Vor drei Jahren hat Russland seinen Angriff auf die ganze Ukraine gestartet - mit Folgen auch für den globalen Waffenhandel, wie das Sipri-Institut zeigt. Erstmals steht die Ukraine auf Platz eins der Liste der größten Importeure.

Waffenlieferungen der USA an europäische Nato-Staaten steigen

Frankfurt a.M., Stockholm (epd). Die Abhängigkeit europäischer Nato-Staaten von Waffenlieferungen aus den USA hat laut Friedensforschern zugenommen. Im Zeitraum 2020 bis 2024 kamen 64 Prozent ihrer Waffenimporte aus den USA, wie aus dem am Montag veröffentlichten Bericht des Sipri-Instituts zum weltweiten Waffenhandel hervorgeht.

Gericht: Deutschland kann Israel Drohnen-Nutzung nicht untersagen

Köln (epd). Deutschland kann dem israelischen Militär laut einer Gerichtsentscheidung die Nutzung von zwei Drohnen im Gaza-Streifen nicht vertraglich vorschreiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss und lehnte damit den Eilantrag eines in Gaza lebenden Antragstellers ab (AZ.: 21 L 2376/24).