EAK: Reserve-stärkungsgesetz hat Auswirkungen für Wehrdienstleistende wie Kriegsdienst-verweigerer

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat Wehrdienstleistende wie auch Kriegsdienstverweigerer auf die vielfältigen Auswirkungen des vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz) hingewiesen. Die Bundesregierung möchte durch das Gesetz erreichen, dass Reservistinnen und Reservisten schnell und verlässlich verfügbar sind.

„Wer heute den neuen Wehrdienst beginn, muss gut informiert sein, denn er geht eine Verpflichtung für das Leben ein“, macht Gregor Rehm vom EAK-Vorstandsteam deutlich. Auch über den Wehrdienst hinaus müssten sich ehemalige Soldatinnen und Soldaten bewusst sein, dass sie jederzeit zu Übungen und Einsätzen einberufen werden können, so Rehm, der auch Beauftragter für Friedensarbeit der Evangelischen Kirche der Pfalz ist.

„Auch wer nur kürzer als ein Jahr im neuen Wehrdienst bei der Bundeswehr war, hat nach der Dienstzeit bis zu sechs Monate, verteilt auf Abschnitte von je maximal drei Wochen pro Jahr bis zum 45. Lebensjahr Übungen abzuleisten“, erläutert Gregor Rehm die geplante neue Rechtslage. Und wer länger als ein Jahr Wehrdienst geleistet habe, könne bis zum 65. Lebensjahr verpflichtend herangezogen werden, so der pfälzische Friedensbeauftragte. „Je länger die aktive Dienstzeit bei der Bundeswehr war, umso größer wird auch die verpflichtbare Reservezeit, bis zu zwölf Monaten in Abschnitten bis zu zwölf Wochen im Jahr“, gibt Rehm zu bedenken.

Wie die EAK weiter betont, entstehe neben den tatsächlichen Reserveübungen für Reservistinnen und Reservisten auch eine weitere kontinuierliche Verpflichtung, dass Umzüge, Veränderungen im Gesundheitszustand, in der Bildungsbiografie und vielen anderen Lebensbereichen an die Bundeswehr zu melden sind. „Und natürlich muss auch jeder Person, die jetzt einen Wehrdienst leistet, klar sein, dass sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall unbefristet einberufen werden kann“, macht Gregor Rehm deutlich.

„Ich kann nur wirklich jeder und jedem, die oder der sich für einen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr interessiert oder entscheidet, sich vorher genau über alle Konsequenzen auch nach der Dienstzeit zu informieren“, rät der pfälzische Friedensbeauftragte, der zudem betont: „In unserer KDV-Beratung erleben wir immer wieder, dass Soldatinnen oder Soldaten im aktiven Dienst oder kurz nach ihrem Dienstzeitende aufgrund der geplanten Neuregelungen für die Reserve nach einem Ausweg suchen.“

Doch auch für Kriegsdienstverweigerer habe das geplante Reservestärkungsgesetz Auswirkungen, macht die EAK deutlich. „Mit dem neuen Gesetz geht auch eine Erfassung der Kriegsdienstverweigerungen für einen zivilen Einsatz im Kriegsfall einher. Das bedeutet, dass Kriegsdienstverweigerer, die jetzt in einem KDV-Verfahren sind und deren Daten dadurch gespeichert werden, durchaus auch für den zivilen Einsatz im Kriegsfall eingeplant werden können“, betont Gregor Rehm.