Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen. Die Beratungshomepage finden Sie unter: https://www.eak-online.de/beratung
Das Video der EAK zum Thema KDV findet sich unter dem TitelKriegsdienstverweigerung – So geht’s!auf YouTube und unter www.eak-online.de.

Kriegsdienstverweigerung

Neue Broschüre informiert über „Wehrdienst oder Kriegs­dienst­verweigerung?“

Junge Menschen setzen sich zunehmend mit der Frage nach Krieg, Friede und ihrer eigenen Haltung dazu auseinander. Viele stellen sich in der aktuellen Diskussion um den Einsatz militärischer Gewalt und die Wiedereinführung der Wehrpflicht die Frage, ob sie bereit seien, einen Wehrdienst zu leisten oder ob sie vom Recht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen möchten.

KDV-Anträge im Zeitraum 2012-2024

Die Zahlen der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung in den Jahren 2012-2024 zusammengestellt von der EAK auf Basis von Informationen des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg).

Landeskirche berät junge Menschen zur Wehrdienstfrage

Alle in diesem Jahr volljährig gewordenen Männer und Frauen erhalten von der Bundeswehr einen Fragebogen zum Wehrdienst. Männer müssen ihn ausfüllen. Die Landeskirche bietet Unterstützung bei dieser Gewissensentscheidung an.