Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen. Die Beratungshomepage finden Sie unter: https://www.eak-online.de/beratung
Das Video der EAK zum Thema KDV findet sich unter dem TitelKriegsdienstverweigerung – So geht’s!auf YouTube und unter www.eak-online.de.

Kriegsdienstverweigerung

Neue Broschüre informiert über „Wehrdienst oder Kriegs­dienst­verweigerung?“

Junge Menschen setzen sich zunehmend mit der Frage nach Krieg, Friede und ihrer eigenen Haltung dazu auseinander. Viele stellen sich in der aktuellen Diskussion um den Einsatz militärischer Gewalt und die Wiedereinführung der Wehrpflicht die Frage, ob sie bereit seien, einen Wehrdienst zu leisten oder ob sie vom Recht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen möchten.

KDV-Anträge im Zeitraum 2012-2024

Die Zahlen der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung in den Jahren 2012-2024 zusammengestellt von der EAK auf Basis von Informationen des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg).

Zeitung: Zahl der Wehrdienstverweigerer ist 2025 deutlich gestiegen

Die ersten jungen Leute erhalten Post von der Bundeswehr. Sie sollen erklären, ob sie zum Wehrdienst bereit sind. Im vergangenen Jahr haben knapp 4.000 Menschen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt, so viele wie seit Jahren nicht.

Mehr als 5.500 Bundeswehrbesuche an Schulen

Die Zahl der Schulauftritte von Bundeswehrangehörigen ist auf einem hohen Niveau. Besuche finden nach Zahlen des Verteidigungsministeriums in etwa genauso häufig vor jüngeren Jahrgängen statt wie in der Oberstufe.

Fragebogen zum Wehrdienst: Ignorieren kann 1.000 Euro kosten

Berlin (epd). Das Ignorieren der neuen Vorschriften zum Wehrdienst kann teuer werden. Wenn ein junger Mann der Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens nicht nachkommt oder dabei falsche Angaben macht, kann eine Geldbuße bis 1.000 Euro die Folge sein, wie ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.