Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen.

Kriegsdienstverweigerung

Gedenken an katholischen Priester und NS-Opfer Max Josef Metzger

Brandenburg an der Havel (epd). An die Befreiung der Häftlinge des NS-Zuchthauses Brandenburg-Görden Ende April 1945 wird am Sonntag mit einer Gedenkveranstaltung in Brandenburg an der Havel erinnert. Im Mittelpunkt des diesjährigen Gedenkens steht das Schicksal des katholischen Priesters Max Josef Metzger, der am 17.

Generalinspekteur sieht Einführung einer Dienstpflicht positiv

Berlin (epd). Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, hat Sympathie für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht in Deutschland gezeigt. Er halte die Debatte für „absolut richtig“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag).

Evangelische Friedensarbeit erfreut Synodenbeschluss zur Kriegs-dienstverweigerung

Die Evangelische Friedensarbeit hat den Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), wonach sich der Rat der EKD gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen soll, dass Menschen, die den Kriegsdienst verweigern oder desertieren, die Möglichkeit zur Einreise eröffnet und ihnen Asyl gewährt wird, nachdrücklich begrüßt.