Mit Befremden hat der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der mitteldeutsche Landesbischof Friedrich Kramer, den gemeinsamen Antrag von AfD und BSW im Landtag von Sachsen-Anhalt zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine aufgenommen. Dieser Antrag, der in einer Sondersitzung des Landtags am 14.
Die Stiftung Wings of Hope Deutschland mit Sitz in München, Nürnberg und Ruhpolding ist neues assoziiertes Mitglied der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF). Der Vorstand der AGDF hat dem Beitritt der Stiftung zugestimmt. Der Friedensverband hat damit nun 33 Mitglieder.
„Sicherheit um jeden Preis? Der Nahostkonflikt als friedensethische Herausforderung“, so lautet das Thema des 5. Ökumenischen Friedensdialogs am 23. Oktober in Osnabrück, zu dem die Deutsche Kommission Justitia et Pax und die Evangelische Friedensarbeit im Raum der EKD einladen.
Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) hat sich bei ihrer Mitgliederversammlung in Bad Cannstatt für eine umfassende sicherheits- und friedenspolitische Neuorientierung ausgesprochen.
Angesichts der zahlreichen gesellschaftspolitischen Herausforderungen wie der Gefährdung der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes, aber auch einem wachsenden Rechtsextremismus und dem zunehmenden Einfluss autoritärer Kräfte sowie der Militarisierung der Politik hat sich die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) für eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagement
Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh bleibt Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF). Der frühere badische Landesbischof, der seit 2024 an der Spitze des Friedensverbandes steht, wurde bei der Mitgliederversammlung der AGDF in Bad Cannstatt in seinem Amt bestätigt.
Die Verweigerung des Kriegsdienstes an der Waffe aus Gewissensgründen ist in Deutschland ein Grundrecht. Doch in Europa ist Krieg, europäische Staaten setzen auf Aufrüstung und Abschreckung, die Bundeswehr soll personell stärker werden, die Wehrpflicht wird diskutiert. Gerät dabei das KDV-Grundrecht unter Druck?
Vor einem Jahr hatte die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ein Ausbildungskonzept für eine KDV-Beratung beschlossen, zwölf Monate später ist daraus ein vollständiges Ausbildungsangebot mit einem Zertifizierungsverfahren geworden. Mit einer großen Nachfrage.
Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes an der Waffe aus Gewissensgründen hat in Deutschland Verfassungsrang und wird unter den Grundrechten im Grundgesetz aufgelistet.
Ökumenische Friedensandacht am 11. September auf der Friedenswiese am Fliegerhorst Büchel. 25. Jahre nach dem schrecklichen terroristischen Angriff auf New York und die USA. Aber auch im Angesicht der hier in der Eifel gelagerten US-Atomwaffen.