Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen. Die Beratungshomepage finden Sie unter: https://www.eak-online.de/beratung
Das Video der EAK zum Thema KDV findet sich unter dem TitelKriegsdienstverweigerung – So geht’s!auf YouTube und unter www.eak-online.de.

Kriegsdienstverweigerung

Als das Gewissen noch geprüft wurde

Bremen/Hamburg (epd). Ein schlanker junger Mann steht vor einer Kaserne. Den rechten Arm streckt er nach oben, die Hand ist in der Tradition der Hippie-Kultur zum Peace-Zeichen geformt. Der Blick scheint fest nach vorne gerichtet - und verrät doch Unsicherheit. Die Geste von Hermann Brinkmann 1973 vor der Evenburg-Kaserne im ostfriesischen Leer mutet an wie ein Abschied.

Projekt: Kriegsdienstverweigerer berichten über ihre Erlebnisse

Auf der Website "Kriegsdienstverweigerer. Unsere Geschichten", die seit Anfang des Jahres 2021 vom Lebenshaus Schwäbische Alb betrieben wird, soll sichtbar gemacht werden, welchen Schwierigkeiten und Schikanen wehrpflichtige junge Männer insbesondere bis 1983 ausgesetzt waren, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland den Kriegsdienst verweigern wollten.

Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund

Der EuGH hat am 19. November 2020 geurteilt, dass junge Männer, die sich durch Flucht dem syrischen Militärdienst entzogen haben, Flüchtlingsschutz erhalten müssen. Denn sie würden mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr als Oppositionelle eingestuft und politisch verfolgt.

EAK: 24. März 2011 war ein glücklicher Tag für junge Männer in Deutschland

Nach Ansicht der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK) hat sich die Aussetzung der Wehrpflicht vor zehn Jahren bewährt. „Der 24. März 2011 war ein glücklicher Tag für junge Männer in Deutschland“, meint Wolfgang Buff, einer der Sprecher der EAK. An diesem Tag hatte der Deutsche Bundestag den Weg frei gemacht für die Aussetzung der Wehrpflicht.

Protestaktion zum erneuten Strafverfahren gegen ukrainischen Pazifisten Ruslan Kotsaba

Nach nun sechs Jahren führt ein Gericht in Kolomyja in der westlichen Ukraine zum zweiten Mal ein Verfahren gegen den Journalisten und Pazifisten Ruslan Kotsaba durch. Er war bereits 2015 verhaftet und wegen "Landesverrats" und "Behinderung der Tätigkeit der Streitkräfte" zu 3½ Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Berufungsgericht hatte ihn freigesprochen.

Evangelische Kriegsdienstverweigerer im Nationalsozialismus (2021)

Zum Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit (2. Oktober) blickt Friedhelm Schneider, ehemaliger Friedensbeauftragter der Evangelischen Kirche der Pfalz und langjähriger EBCO-Präsident, auf evangelische Kriegsdienstverweigerer in der Zeit des Nationalsozialismus, die für ihn vergessene Zeugen der Gewaltlosigkeit sind.

Kein sicherer Ort in Europa (2021)

Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) schlägt in seinem Jahresbericht 2020 Alarm: Verletzungen des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung scheinen von der Tagesordnung der EU zu verschwinden.