EAK: 24. März 2011 war ein glücklicher Tag für junge Männer in Deutschland

Nach Ansicht der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK) hat sich die Aussetzung der Wehrpflicht vor zehn Jahren bewährt. „Der 24. März 2011 war ein glücklicher Tag für junge Männer in Deutschland“, meint Wolfgang Buff, einer der Sprecher der EAK. An diesem Tag hatte der Deutsche Bundestag den Weg frei gemacht für die Aussetzung der Wehrpflicht. „Seit diesem Datum brauchen jährlich viele zehntausende junge Männer nicht mehr mit der Angst zu leben, gegen ihren Willen eingezogen zu werden. Seit diesem Datum ist dieser Grund für berufliche Nachteile, eine ungerechte Benachteiligung und eine Einschränkung persönlicher Freiheiten oder der mühsame Weg zur Kriegsdienstverweigerung aufgehoben“, unterstreicht Buff. Nun sei es an der Zeit, diese positiven Effekte der damaligen Entscheidung anzuerkennen.

Längst überfällig sei nun aber auch der nächste Schritt, die tatsächliche und nicht nur faktische Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik, fordert die EAK. „Die vor zehn Jahren verkündete Entscheidung war nur halbherzig und umfasst nur die Aussetzung der Einberufung zum Wehrdienst. Die dabei wohl bewusst offen gelassene Hintertür der jederzeit möglichen Aktivierung der Dienstpflicht zu schließen, wäre die richtige und zeitgemäße, sachlich angemessene und einer demokratischen zivilen Gesellschaft einzig angemessene überfällige Entscheidung“, macht Wolfgang Buff deutlich.

„Es war gut, dass vor zehn Jahren, nicht zuletzt aus Gründen der Wehrgerechtigkeit, der Deutsche Bundestag diesen Beschluss gefasst hat. Und nicht ohne Grund hat die Bundesregierung damals in ihrem Gesetzentwurf festgestellt, dass die allgemeine Wehrpflicht einen erheblichen Grundrechteeingriff darstelle, der nicht mehr zu rechtfertigen sei. Daran hat sich nichts geändert“, so Wolfgang Buff.

Die Aussetzung der Wehrpflicht war nach Ansicht der EAK damals bereits längst überfällig und sei nur durch merkwürdige und teilweise willkürliche Maßnahmen aufrechterhalten worden. „Und in der Tat ist weder die Institution Bundeswehr noch der damals noch viel heftiger befürchtete Zusammenbruch des Sozialsystems erfolgt. Ein Sozialsystem, dass sich ja über Jahrzehnte auf die vielen Tausend Zivilen Ersatzdienst leistenden jungen Männer verlassen konnte, die durch ihre persönliche Gewissensentscheidung gezwungen waren, mehr oder weniger wichtige soziale Aufgaben zu übernehmen“, macht Wolfgang Buff deutlich.

Die Abkehr von der allgemeinen Wehrpflicht sei vor zehn Jahren, obwohl sie politisch unzureichend vorbereitet worden sei, recht schnell und ohne negative Folgen verkraftet worden, ist der EAK-Sprecher überzeugt. Dies zeige auch: „Diese Entscheidung war unvermeidbar und unter Experten schon lange angedacht.“

Allerdings seien vor zehn Jahren im Zusammenhang mit der Aussetzung der Wehrpflicht wirklich drängende Fragen nicht diskutiert und bis heute auch nicht beantwortet worden, kritisiert der evangelische Friedensverband. „Dazu gehören Fragen, wofür die allgemeine Wehrpflicht eigentlich stehe, welche Arten von Armeen darauf zurückgreifen würden, für welche Bedrohungslagen das Grundgesetz diese Option eigentlich als extreme Möglichkeit eröffnet hat, welche Form der bewaffneten Verteidigung eines Landes einen solchen Eingriff in die Freiheitsrechte eines Bürgers rechtfertigen würden und wie eine Wehrgerechtigkeit sicherzustellen ist“, erläutert Wolfgang Buff.

„Leider werden diese wichtigen Fragen auch nicht im Zusammenhang mit den regelmäßig aufblitzenden Debatten für eine Reaktivierung der Wehrpflicht zu Ende gedacht“, kritisiert der EAK-Sprecher weiter. So werde nie über die immensen Kosten eines notwendigen Apparates für eine solche Wehrpflichtarmee, aber auch über den Betreuungsaufwand einer Dienstpflicht von mehreren Hunderttausend jungen Männern und bei einer allgemeinen Dienstpflicht auch ebenso vielen jungen Frauen nachgedacht, mahnt Wolfgang Buff. Er ist jedenfalls überzeugt: „Nicht nur für die Bundeswehr, auch für mögliche Ersatzdiensteinsatzfelder bringt dies nicht sinnvoll händelbare Herausforderungen und Kosten mit sich.“

Denn wer jetzt die allgemeine Wehrpflicht wieder praktizieren möchte, müsse auch daran denken, dass damit gleichzeitig auch ein Ersatzdienst wieder eingeführt werden müsste, betont die EAK. „Denn Artikel 4 des Grundgesetzes, wonach jeder aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigern darf, gilt weiterhin“, ergänzt Detlev Besier, der Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche der Pfalz, der dem EAK-Vorstand angehört. Doch dies werde in den Diskussionen über die Wehrpflicht meist übersehen, so Besier.

Statt über einen allgemeinen Wehrdienst zu diskutieren, sei es nach Ansicht des evangelischen Friedensverbandes sinnvoller, eine grundlegende gesellschaftliche Debatte über die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik und die Rolle der Bundeswehr zu führen. „Hier sollten zahlreiche gelingende Beispiele ziviler Konfliktlösungsstrategien und -konzepte wegweisend sein“, betont Detlev Besier.

Kritisch sieht die EAK aber auch Entscheidungen oder Bestrebungen mehrerer europäischer Staaten in Bezug auf die Wehrpflicht. So hatten Georgien 2017, Schweden 2018, Litauen 2015 und die Ukraine 2014 die Wehrpflicht wieder reaktiviert. „Das ist, auch auf europäischer Ebene, der falsche Weg, bei dem nur wieder nur auf militärische Optionen zur Konfliktbearbeitung gesetzt wird. Hier muss ein neues Denken einsetzen“, so Detlev Besier.

Detlev Besier verweist zudem auf den aktuellen Bericht des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), der im Februar veröffentlicht wurde und der betont, dass in vielen europäischen Ländern Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen verfolgt, benachteiligt oder diskriminiert werden. „Doch bei der Debatte um die Wehrpflicht spielt das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung keine Rolle. In Deutschland nicht wie auch nicht in Europa“, so der pfälzische Friedensbeauftragte.