EAK veröffentlicht Erklär-Video zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat im Sommer die Einführung eines Auswahlwehrdienstes angekündigt. Danach sollen Frauen und Männer mit Erreichen des wehrdienstfähigen Alters angeschrieben werden und einen Fragebogen erhalten, in dem sie Fragen zur körperlichen Fitness und Motivation beantworten sollen. Einen Teil derer, die den Fragenbogen ausgefüllt haben, werden dann zu einer Musterung aufgefordert. Damit stehen jung Menschen vor der wichtigen Entscheidung, ob ein Dienst mit der Waffe mit ihrem Gewissen vereinbar wäre. Um hier Hilfestellungen zu ermöglichen, hat die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) einen Videobeitrag veröffentlicht, der wichtige Informationen zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zusammenfasst.
„Als eine der Folgen des russischen Angriffskrieges soll die Bundeswehr aufgerüstet und personell verstärkt werden. Da das freiwillige Interesse bei jungen Menschen, Kriegsdienst zu leisten, dafür nicht ausreicht, soll es diesen Auswahlwehrdienst geben“, erläutert Gregor Rehm, der Beauftragte für Friedensarbeit der Evangelischen Kirche der Pfalz, die Pläne des Bundesverteidigungsministeriums. „Doch dabei ist zu beachten, dass die Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ein im Grundgesetz garantiertes Recht ist. Das ist zu gewährleisten und steht auch bei den neuen Plänen nicht in Frage“, fügt er nachdrücklich hinzu.
Seit Beginn des Ukrainekrieges sind die Beratungszahlen der EAK zur Kriegsdienstverweigerung spürbar gestiegen. „Durch die neuen Pläne des Verteidigungsministers wird der Beratungsbedarf junger Menschen und ihrer Angehörigen weiter zunehmen“, vermutet Gregor Rehm. Aktuell beraten einige landeskirchliche Friedensbeauftragte zur KDV. „Hier entsteht angesichts der aktuellen Entwicklung ein neuer Handlungsbedarf. Mit dem Videobeitrag informieren wir ganz grundsätzlich über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und den Ablauf des Verfahrens. Auf der Homepage der EAK gibt es dazu vertiefende Informationen“, erklärt der pfälzische Friedensbeauftragte.
„Wir wissen, dass Pfarrerinnen und Pfarrer oder Mitarbeitende in der kirchlichen Jugendarbeit vermehrt auf das Thema Kriegsdienstverweigerung angesprochen werden. Aber auch Eltern sind verunsichert, suchen Beratung und Informationen. Ebenso Reservisten. Mit dem Erklär-Video will die EAK eine erste Orientierung geben“, macht Gregor Rehm klar. Doch er betont auch: „Selbstverständlich stehen wir als Beratende weiterhin Jugendlichen, Soldatinnen und Soldaten oder Reservisten für eine KDV-Beratung zur Seite.“
Das Video der EAK zum Thema KDV findet sich unter dem Titel „Kriegsdienstverweigerung – So geht’s!“ auf YouTube und unter www.eak-online.de