Zur größten Friedensversammlung in der Geschichte des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) sind Christinnen und Christen aus aller Welt unter dem Motto “Ehre sei Gott in der Höhe” vom 17. bis 25. Mai in Kingston auf Jamaika zusammengekommen, um vom Frieden Gottes als Geschenk und als Auftrag der gesamten Menschheit Zeugnis abzulegen.
Hier finden Sie/findest du ausgewählte Links zu Friedens- und Freiwilligendiensten, die erfahrene, professionelle Beratung mit seriösen Angeboten für junge und junggebliebene Menschen verbinden. Die Arbeitsstelle Friedensarbeit selbst bietet keine eigenständigen Friedens- und Freiwilligendienste an, berät Sie/dich aber gerne persönlich, geeignete Einsatzstellen bzw. -orte zu finden.
Soldatinnen und Soldaten haben das Recht auf freie Religionsausübung und Seelsorge. Deshalb gibt es seit mehr als 55 Jahren die evangelische Seelsorge in der Bundeswehr, die gemeinsam von der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland getragen wird. Der zugrunde liegende Kirchliche Friedensarbeitvertrag trat am 22. Februar 1957 in Kraft.
Ultima ratio – zwei Wörter der Gelehrtensprache Latein, ein Begriff der schon von Cicero vertretenen und dann von Augustin, Thomas von Aquin, Luther und vielen anderen variierten Lehre vom gerechten Krieg, vom iustum bellum. Gut anderthalb Jahrtausende hat diese Lehre das Denken der Kirche über Krieg und Frieden bestimmt.
Das Bundeskabinett hat am 28. März 2012 beschlossen, einen "Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr" aufzubauen. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP will nach Presseberichten bereits im November 2012 das Vorhaben umgesetzt wissen, das von juristischen Fachverbänden und der Opposition weithin abgelehnt wird.
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben. Seit Einführung haben weit mehr als 2 Millionen deutsche Staatsbürger von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht.
Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben. Seit Einführung haben weit mehr als 2 Millionen deutsche Staatsbürger von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht.
„Brot für die Welt“ und Diakonie Katastrophenhilfe
Angesichts der dramatischen Situation der Menschen, die derzeit versuchen, aus Nordafrika kommend Schutz in Europa zu finden, rufen die Evangelischen Hilfswerke zu Solidarität mit den betroffenen Staaten Nordafrikas beim Schutz der Flüchtlinge und Migranten auf und verlangen verstärkte Anstrengungen, diese Staaten beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen zu unterstützen.
Die Außenpolitik steht vor der Herausforderung, dass heute die überwiegende Zahl gewaltsam ausgetragener Konflikte innerhalb von Gesellschaften stattfindet, in denen kein gesellschaftlicher Grundkonsens besteht über die Natur des Staates, die Prinzipien von Herrschaft und die Regeln für ihre Ausübung sowie über die dafür erforderlichen Organe und Institutionen.