Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen. Die Beratungshomepage finden Sie unter: https://www.eak-online.de/beratung
Das Video der EAK zum Thema KDV findet sich unter dem Titel „Kriegsdienstverweigerung – So geht’s!“ auf YouTube und unter www.eak-online.de.

Kriegsdienstverweigerung

Militärbischof: Höhere Anforderung an Körper und Seele

Militärseelsorge ist für Soldatinnen und Soldaten wichtig, auch weil sich die weltpolitische Lage zugespitzt hat. Um Friedensethik, den neuen Wehrdienst und Halt in Krisen geht es Donnerstag im Michel.

Beraterin: Mehr Anfragen bei kirchlicher Konfliktberatungsstelle

Wenn Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau einen Konflikt am Arbeitsplatz erleben, stehen Helfer bereit: Die Zentrale Konfliktberatungsstelle trägt seit 25 Jahren zur Lösung von Konflikten bei - erfolgreich.

EAK: Zahl der KDV-Beratungen steigt weiter deutlich an

Der Bedarf an Beratungen zu Fragen der Kriegsdienstverweigerung ist weiterhin sehr hoch. Dies betonte die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, der am 15. Mai begangen wird.