Friedensethik und Friedenstheologie gehen zwei zentralen Fragen nach: Worin begründet sich ethisch verantwortetes Handeln und wie leiten sich daraus Handlungsmaximen und konkrete Handlungsschritte ab? Welche Rolle spielt darüber hinaus ein Menschenbild, das den Bezug zu Gott herstellt? Welcher besondere Auftrag ergibt sich speziell aus dem Handeln Jesu für die Kirche und einen glaubenden Menschen?  In der Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ aus dem Jahr 2007 sowie in der Kundgebung der EKD-Friedenssynode von 2019 in Dresden mit dem Titel „Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens“ sind die Grundzüge der evangelischen Friedensethik beschrieben.

Friedensethik und Friedenstheologie

Seelsorge bei Fragen zu Krieg und Frieden

Mit den verschiedenen Fragen zu Krieg und Frieden ist häufig ein Klärungsbedarf zur persönlichen Lebensauffassung und Lebensgestaltung verbunden. Auf die verschiedensten persönlichen Anliegen, die mit einer friedensethischen Orientierung  zusammenhängen, geht  die Seelsorge ein: klärend, begleitend, weiterhelfend.

Bundestag hat letztes Wort bei Militäreinsätzen

Essen (epd). Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat die Zuständigkeit des Bundestages für die Bundeswehr, den sogenannten Parlamentsvorbehalt, auch bei einer stärkeren militärischen Zusammenarbeit in Europa unterstrichen.

„Weil der Planet ein Dorf geworden ist.“

„Friedrich Siegmund-Schultze gehörte zu den ungewöhnlichsten Menschen, denen ich begegnet bin“, schreibt Gustav Heinemann in seinem Geleitwort zu dem Gedenkbuch für Siegmund-Schultze, das 1972 unter dem Titel „Aktiver Friede“ erschien.[2] Für die Zeit des Ersten Weltkrieges gilt freilich: Siegmund-Schultze war in Deutschland ungewöhnlicher als in England.[3]

Bundeswehr weitet Werbung aus

Die Bundeswehr intensiviert ihre Werbemaßnahmen zur Nachwuchsrekrutierung. Im Fokus der entsprechenden PR-Kampagne stehen Mädchen und Jungen im Alter von sechzehn bis siebzehn Jahren. Sie werden zur Zeit aufgefordert, sich zu einem sogenannten Funsport-Event unter dem Titel "Bw-Olympix" anzumelden.

Bundeswehr plant neue Militärjustiz

Anlässlich der Abstimmung des Entwurfs eines „Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr“ am 11. Mai 2012 im Bundesrat (Drs. 174/12 v. 30.03. 2012, Top 32 der Sitzung) unterstreicht der Vorstand der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. die bereits geäußerten Bedenken gegen dieses Gesetzesvorhaben:

Pazifistische Anmerkungen zum Weltzustand Anno 2014

In diesen verwirrenden bösen Wochen und Monaten, wo erneut ein Gespenst mit Namen „Kalter Krieg“ in Europa umhergeht, scheint es nötig, sich grundsätzlich zu orientieren. In was für einer Welt leben wir eigentlich?

„Nein zur Gewalt im Alltag!"

Wenn wir das Thema unserer Tagung ernst nehmen wollen, setzt dies die Antwort auf drei Fragen voraus: 1) Welches ist die alltägliche Gewalt? 2) Inwiefern sind wir an ihr beteiligt? 3) Wie sieht unser „Nein“ aus?

„Ihr sollt nicht schwören!”

Vor allen Dingen aber, meine Brüder, schwört nicht, weder bei dem Himmel noch bei der Erde noch mit einem andern Eid. Es sei aber euer Ja ein Ja und das Nein ein Nein, auf dass ihr nicht unter das Gericht fallet. (Jakobusbrief 5, 12) Liebe Gemeinde,

Fonds "Frieden stiften"

Der Fonds "Frieden stiften" ist nach dem Beschluss vom 26. November 2010 der 24.

Antrag auf Kriegsdienstverweigerung für Soldat/-innen

1. Probezeit In den ersten sechs Monate des Dienstes kann in allen Dienstverhältnissen jederzeit und ohne Begründung die Entlassung verlangt werden. Die ersten sechs Monate des Dienstes bei der Bundeswehr gelten als Probezeit. In dieser Zeit können freiwillig Wehrdienst Leistende jederzeit mit sofortiger Wirkung ihre Entlassung verlangen. Eine Begründung ist nicht nötig.