„Ihr sollt nicht schwören!”

Vor allen Dingen aber, meine Brüder, schwört nicht, weder bei dem Himmel noch bei der Erde noch mit einem andern Eid. Es sei aber euer Ja ein Ja und das Nein ein Nein, auf dass ihr nicht unter das Gericht fallet. (Jakobusbrief 5, 12)

Liebe Gemeinde,

in dem „Sonntags-Anzeiger“ wurde vergangenen Sonntag auf die Festschrift zur 300-Jahr-Feier der ersten Taufe der Schwarzenauer Neutäufer hingewiesen. Direkt darunter berichtete ein Artikel über die Einstellung neuer Lehrkräfte im Kreis Siegen-Wittgenstein. 37 Pädagoginnen und Pädagogen konnten sich darüber freuen, einen Arbeitsplatz gefunden zu haben, einige als Beamte, andere als Angestellte. Diese erhielten einen Arbeitsvertrag, jene eine Urkunde, nachdem sie zuvor den Beamteneid geleistet hatten. Nicht bei allen war klar, zu welcher Gruppe sie gehörten. Für sie hatte der Einstellungsdezernent der Bezirksregierung eine Empfehlung parat: „Wenn Sie nicht wissen, ob sie einen Arbeitsvertrag oder eine Urkunde bekommen, sprechen Sie den Eid einfach mit – er schadet Ihnen nicht.“

Einige mögen geneigt sein, dem Dezernenten zuzustimmen. So wichtig ist die Frage ja wirklich nicht, um sich durch sie aufhalten zu lassen. Andere könnten sich über eine solche Redeweise ärgern, weil sie der Wichtigkeit des Eides nicht gerecht wird. Denn fördert sie nicht eine Gleichgültigkeit nach dem Motto „was nicht schadet, nützt auch nichts“? Beide Seiten sind aber vermutlich darin einig, das „vor allen Dingen“ des Jakobusbriefes für übertrieben zu halten. „Vor allen Dingen schwöret nicht!?“ Die Eidesfrage wichtiger als die Fragen im Umfeld des Predigttextes, Fragen nach der Dauerhaftigkeit des Besitzes, des Reichtums, nach Lohngerechtigkeit, nach der rechten Haltung angesichts ungewisser Zukunft, nach Gebet und Krankensalbung? Bei uns eher nicht.

Friedenskrichen der Brethren, Mennoniten und Quäkern

Anders ist es in den so genannten Friedenskirchen, zu denen die Brethren neben den Mennoniten und Quäkern zählen. Für sie ist die Ablehnung des Eidschwörens nicht nur wichtig, sondern neben der Ablehnung des Militärdienstes und mit diesem verbunden  geradezu das Merkmal ihres christlichen Zeugnisses in politischer Hinsicht. Es geht bei ihnen schlicht um den Gehorsam gegenüber einem klaren Gebot Jesu. Dieses haben wir in der Schriftlesung gehört: “Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt.“ (Matthäus 5, 34)

Das Eid-Schwören

Alexander Mack, der erste geistige Leiter der Schwarzenauer Neutäufer, lässt in seiner katechismusartigen „kurzen und einfältigen Vorstellung der äußeren, aber doch heiligen Rechte und Ordnungen des Hauses Gottes“ den Vater auf die Frage des Sohnes: „Ist die Obrigkeit zufrieden, wenn man nach der Lehre Christi keinen Eid schwört?“ antworten: „Wenn die wahren Gläubigen nach der Lehre Christi mit J a bejahen, was Ja ist, und mit N e i n beneinen, was Nein ist, ist das viel besser als viele Eide, welche meistenteils geschworen und nicht gehalten werden. Und kann also eine Obrigkeit viel ruhiger und gewisser bei solchen Untertanen sein, welche ihnen in der Furcht Gottes mit Ja und Nein Wahrheit sagen und bei der Wahrheit bleiben als bei den andern, die Eide schwören und ihnen doch nicht zu glauben und zu trauen ist.“

Was Alexander Mack 1715 kurz und knapp sagt, wird in den Zeugnissen der Täufer der Reformationszeit ausführlicher begründet. In Bezug auf den Versprechenseid argumentieren sie: Die zukünftigen Dinge liegen in Gottes Hand. Wer nun schwört, dies oder jenes zu tun, der greift Gott in seine Ehre und raubt Gott, was Gottes ist. In ihren Augen versuchte die Obrigkeit dadurch, dass sie Untertanen einen Treueeid auferlegte, aus relativen Bindungen absolute zu machen. Für die Täufer war der Eid, was für die Christen der ersten Jahrhunderte das Opfer für den römischen Kaiser war. An der Stellung zum Eid wird deutlich, wen man als obersten Herrn anzuerkennen bereit ist.

Verfolgung der Täufer

Die Reformatoren haben die Täufer ihrer Zeit nicht nur als „Schwärmer“ und Irrlehrer abgelehnt, sondern als Aufrührer verfolgt bis hin zu ihrer Ermordung. Am deutlichsten hat das der Zürcher Reformator Heinrich Bullinger ausgedrückt: „Wer den Eid abschafft, löst das Band auf, das den ganzen Leib des allgemeinen Nutzens und rechter Regierung beieinander hält.“ Die Stadt Zürich sei eben eine „Eidgenossenschaft“.

In dem Augsburger Bekenntnis von 1530, dem repräsentativen Bekenntnis der lutherischen Tradition, wird die Eidesfrage unter der Überschrift „Vom weltlichen Regiment“ abgehandelt (CA 16): Alle Obrigkeit ist von Gott. Den Christen ist es erlaubt, obrigkeitliche Funktionen wahrzunehmen, also z.B. Richter zu werden, „rechtmäßig Krieg zu führen“ und „auferlegte Eide zu leisten“. Die Täufer, die lehren, dass dies unchristlich sei, werden verdammt. Freilich sagt dieses Bekenntnis auch, dass die Christen der Obrigkeit Gehorsam schuldig sind in allem, „was ohne Sünde geschehen kann“. Andernfalls soll man Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Im Heidelberger Katechismus von 1563, dem in reformierten Gemeinden gebräuchlichen Katechismus, hat die Eidesfrage ihren Platz im Zusammenhang der 10 Gebote, und zwar des nach reformierter Zählung dritten: „Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen.“ Die Frage 99 lautet: Was will Gott im dritten Gebot? Antwort: „Gott will, dass wir weder mit Fluchen oder mit falschem Eid, noch mit unnötigem Schwören seinen Namen lästern oder missbrauchen.“ Abgelehnt wird der Eid nur, wenn er falsch oder unnötig ist. Erlaubt ist er, „wenn es die Obrigkeit fordert oder die Not es gebietet, auf diese Weise Treue und Wahrheit zu Gottes Ehre und des Nächsten Wohl zu erhalten und zu fördern.“ (Frage 101) So viel aus dem Heidelberger Katechismus an dieser Stelle, weitere Aussagen später.

Zusammenfassend kann man sagen: Die Eidesfrage wird bei den Reformatoren von den Notwendigkeiten des Staates, damals des christlichen Obrigkeitsstaates, her beantwortet.

Wo findet man heute noch Eide?

Bedenkt man dies, kann es erstaunen, dass auch heute noch Beamte den Beamteneid, Soldaten – außer den Wehrpflichtigen – den Fahneneid, Zeugen vor Gericht den Zeugenein schwören, wo wir doch nicht mehr in einem Obrigkeitsstaat, sondern in einem Staat leben, der sich als demokratischer Rechts- und Sozialstaat versteht.

Erstaunlich auch - oder auch nicht -, dass auch das kirchliche Gerichtswesen den Zeugeneid kennt. Das Disziplinargesetz der EKD z.B. regelt dessen Ableistung folgendermaßen: „Der Vernehmende richtet an den Zeugen die Worte: `Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt, nichts hinzugesetzt und nichts verschwiegen haben`. Hierauf spricht der Zeuge die Worte: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.`“ Weithin wird daraus kein Problem gemacht, oder: nicht mehr gemacht. Vor gut 40 Jahren hat sich ein Ausschuss der EKD einmal intensiv mit der Eidesfrage befasst. Wenn überhaupt, ist heute die religiöse Form strittig, speziell der Zusatz „so wahr mir Gott helfe“.

Dass diese Formulierung umstritten ist, ist verständlich, wenn man sich Gedanken macht, was diese Worte bedeuten. Ihr Sinn unterscheidet sich von der so ähnlich klingenden Formulierung „ja, mit Gottes Hilfe“, wenn jemand etwas zu tun gelobt. (Das auch dies nach dem Verständnis der Täufer nicht unbedenklich ist, sei hier nur angemerkt.) Denn was soll Gott noch helfen, wenn der Zeuge seine Aussage schon gemacht hat und mit dieser Formulierung als wahr beschwört? Dass es sich bei der Formel „so wahr mir Gott helfe“ nicht um ein Gebet oder eine Bitte um Gottes Hilfe handelt, wird sofort deutlich, wenn wir wahrnehmen, dass sie eine Verkürzung der bis 1879 im Deutschen Reich sog. „evangelischen“ Eidesformel ist, die vollständig lautet: „So wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum zur Seligkeit“. Diese Formel verdeutlicht zudem das Wesen eines jeden Eides: Der Schwörende nennt einen Gegenstand , mit dem er die Wahrheit seines Eides dadurch verbürgt, dass er diesen Gegenstand als Pfand einsetzt, in diesem Fall die durch Jesus Christus verheißene, erhoffte (ewige) Seligkeit. Der Bruch des Eides hat Konsequenzen bis in die Ewigkeit. Manche Interpreten verstehen den Eid generell als einen Akt religiöser Selbstverfluchung für den Fall des Eidbruches, auch den Eid, der bloß mit der Formel „Ich schwöre“ geschworen wird.

Interessant ist für dieses Verständnis der genaue Wortlaut im 21. Kapitel des 1.Buches Mose. Der König Abimelech fordert von Abraham einen Eid mit den Worten „schwöre, wenn du mich betrügen wirst.“ Übersetzt wird sinngemäß richtig: „schwöre, dass du mich nicht betrügen wirst“. Das ist deshalb sinngemäß, weil der Wortlaut „wenn du mich betrügen wirst“ den Fall benennt, in dem die Strafe Gottes den Eidbrecher treffen soll. Dass dies gemeint ist, steckt in dem Wort „schwören“, versteht sich von selbst und braucht nicht eigens gesagt zu werden. Mit dem Eid unterstellt sich der Schwörende dem Strafgericht Gottes. So auch der Heidelberger Katechismus, Frage 102:„in einem rechtmäßigen Eid rufe ich Gott selbst zum Zeugen an, dass er ... mich strafe, wenn ich falsch schwöre.“

An dieser Stelle komme ich noch einmal auf die Aussagen der Reformatoren zurück. Sie verstanden ihre Verteidigung des Eides gegenüber den Täufern als doppelten Dienst für die Obrigkeit. Einerseits stellten sie der Obrigkeit – böse gesagt – religiöse Druckmittel, gleichsam metaphysische Daumenschrauben, zur Sicherstellung eines verlässlichen Untertanengehorsams zur Verfügung, andererseits – und das ist gleichsam die obrigkeitskritische Seite ihres Eidverständnisses – erinnerten sie die Obrigkeit daran, dass auch ihr Handeln dem Gericht Gottes unterliegt.

Religiöse Handlung in einem säkularen Staat?

Liebe Gemeinde, es ist nun nicht so gewesen, dass die Bedenken der Täufer in den Großkirchen gänzlich unbekannt gewesen wären. In den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wandte sich der von vielen geschätzte Theologe Adolf Schlatter gegen den Zwang zum Eid. Der Eid sei eine religiöse Handlung, und als solche vertrage sie sich nicht mit Zwang. Werde dieser dennoch ausgeübt, habe er eine frivole Gottlosigkeit, mit der Menschen ohne religiöse Bindung Eide fordern und leisten, zur Folge. So bereite der Eideszwang dem Volk beständig „den Anlass zu schwerer Versündigung“. In diesem Zusammenhang merkte Schlatter an, dass zudem die Eidesformel „so wahr mir Gott helfe“ „eine verdüsterte Vorstellung von Gott“ benutze. „sie fasst den Menschen beim Verlangen nach Glück und hält ihm Gott als den vor, der ihn im Fall des Meineids verderben werde.“

Beide Einwände Schlatters haben sich bis heute verschärft. Passt der Eid als religiöse Handlung in einen säkularen Rechtsstaat, als den unsere evangelische Kirche unseren Staat ausdrücklich bejaht? Passt er in eine multireligiöse Gesellschaft? Bleibt als gemeinsames Verständnis von Gott in diesem Zusammenhang nur übrig, dass das Wort „Gott“ einen Raum, in dem es dem Menschen unheimlich wird und auch unheimlich werden soll, bezeichnet?

Die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen sprach 1934 in ihrer Aussage über den Staat nicht mehr von „Obrigkeit“, sondern von der „Verantwortung der Regierenden und Regierten“. Anders als die Aufgabe des Staates bestehe der Auftrag der Kirche, so die Barmer Bekenntnissynode, darin, „die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk“. Auch wir heute haben Gott als den zu verkündigen, der frei ist, sich jedem Menschen, wie groß auch dessen Schuld sei, gnädig zuzuwenden, sich jedem Menschen gegenüber als gnädig zu erweisen. Gott bleibt frei auch in seinem Gnadenhandeln, die Gnade Gottes bleibt die Gnade G o t t e s . Gott ist von uns nicht darauf festzulegen, gnädig zu sein, aber erst recht nicht darauf, als Hilfspolizist des Staates und als himmlischer Strafvollzugsbeamter zu agieren.

Nur andeuten will ich, dass diese Gottessicht die Klammer bildet zwischen dem Handeln und dem Reden Jesu, zwischen seiner Eidesverweigerung in der Passionsgeschichte (Mt. 26) und seiner Weisung in der Bergpredigt, nicht zu schwören (Mt.5).

Eid hat entscheidenes Gewicht im Prozess verloren

Liebe Gemeinde, ich komme noch einmal auf die Frage 99 des Heidelberger Katechismus zurück. Wir hatten schon gehört: „Gott will, dass wir weder .. mit falschem Eid noch mit unnötigem Schwören seinen Namen lästern oder missbrauchen.“ Es folgt der Satz: „Wir sollen uns auch nicht durch unser Stillschweigen und Zusehen an solchen schrecklichen Sünden mitschuldig machen.“ Dieser Satz macht uns die Eidesfrage nicht erst dann zum Problem, wenn wir selbst einen Eid abzunehmen oder zu leisten haben, wie zu Anfang der Predigt berichtet. Wenn wir uns nach dem Heidelberger Katechismus durch Stillschweigen mitschuldig an dem Missbrauch des Namens Gottes im unnötigen Schwören machen, dann muss uns doch die Auskunft der Juristen, dass der Eid juristisch nicht nötig sei, wach rütteln. Auch Falschaussagen oder nicht eingehaltene Versicherungen könnten, so die Juristen, unter Strafe gestellt werden. Und vor allem: Durch den Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch das Gericht hat der Eid sein entscheidendes Gewicht in einem Prozess längst verloren. Mal hält der Richter das unter Eid Ausgesagte für glaubhaft, mal nicht. Die Eidesleistung nimmt dem Richter die Pflicht zur Prüfung nicht ab. Und was den Amtseid angeht, so hatten wir, wenn ich mich recht erinnere, schon einmal einen Minister, der keinen Amtseid geschworen hatte. Herbert Girgensohn war 16 Jahre Kultusminister von Nordrhein-Westfalen. Einen Amtseid hat er nicht geschworen. Er war Quäker, und Quäker schwören nicht.

Es geht um den Namen Gottes

Zum Schluss will ich noch einmal betonen, dass es zentral um den Namen Gottes geht – darin hat der Heidelberger Katechismus Recht. Wichtiger als alle Hinweise auf die unbefriedigenden Formen der Abnahme, auf die Unwahrhaftigkeit und Verschleierung seiner Handhabung, auf die Inkonsequenz seiner Bewertung bleibt der Einwand, dass sowohl der, der den Eid fordert, als auch der, der ihn leistet, sich anmaßt, Gott für eigene Zwecke verfügbar zu machen. So der Theologe Hermann Strathmann, der gegen Ende der Weimarer Republik in einem Ausschuss des Reichstages mitarbeitete, der dem Reichstag ein Gesetz zur Änderung des Meineidsparagraphen vorschlug. Durch die Auflösung des Reichstages im September 1930 und das Heraufziehen des Nationalsozialismus kam es nicht mehr zur Verabschiedung dieser Gesetzesänderung. Aber die Worte Strathmanns bleiben im Ohr: Der Eid „verletzt die Hoheit Gottes. Wie kann der Mensch um der Sicherung irgendwelcher irdischen Beziehungen willen den göttlichen Richter binden wollen? Wie wäre es mit dem Liebesgebot vereinbar, um irgendwelcher irdischen Fragen willen Menschen zu nötigen oder in Versuchung zu bringen, ihr ewiges Heil in die Schanze zu schlagen?“

Liebe Gemeinde, um der Ehre des Namens Gottes willen ist es höchste Zeit, die Eidespraxis zu überprüfen und zu beenden. Es ist schon über 40 Jahre her, dass Walther Fürst in der EKD-Kommission zu dem Schluss kam: „Es fragt sich, ob es nicht heute zu den Aufgaben der Kirche gehört, dem Staat nahezulegen, auf den Diensteid ganz zu verzichten.“

Dafür, dass die Brethren uns mit ihrer Praxis der Eidesverweigerung den Spiegel vorhalten, wie ein Stachel in unserem Fleisch wirken, sollten wir die Brethren nicht schelten, schon gar nicht bedrohen, sondern ihnen danken. Sie können auch uns ermutigen, uns neu dem Wort Jesu und des Jakobusbriefes zu stellen: „Vor allen Dingen: schwöret nicht.“

Der Friede Gottes, der weiter reicht als all unser Verstand, der halte die Wacht über unsere Gedanken und Wahrnehmungen in Jesus Christus. Amen.

Anmerkung:

Predigt im Gottesdienst am 10. August 2008 in Bad Laasphe im Rahmen einer Predigtreihe anlässlich des 300. Jahrestages der Gründung der Church of the Brethren 1708 in Schwarzenau.

Die Zitate sind folgenden Büchern entnommen:

Alexander Mack, Rechte und Ordnungen des Hauses Gottes, Columbiana 1860 (Nachdruck)

Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-reformierte Kirche, Gütersloh 1996

Gottfried Niemeier (Hg.), Ich schwöre. Theologische und juristische Studien zur Eidesfrage, München 1968

Adolf Schlatter, Die christliche Ethik, Stuttgart 1924, 2. Aufl.

Hildburg Bethke (Hg.), Eid – Gewissen – Treuepflicht, Frankfurt a.M. 1965