Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen.

Kriegsdienstverweigerung

Die Zukunft der protestantischen Friedensarbeit (2012)

Friedensarbeit ist eine herausragende und immerwährende Aufgabe für die Kirche, heißt es in der EKD-Friedensdenkschrift von 2007. Ist sie das tatsächlich? Wie ist es um die evangelische Friedensarbeit bestellt? Wie müsste es um sie bestellt sein, um der hoch aktuellen und wachsenden Herausforderung des Friedens dauerhaft gerecht werden zu können?