„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben. Seit Einführung haben weit mehr als 2 Millionen deutsche Staatsbürger von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht.
Die Außenpolitik steht vor der Herausforderung, dass heute die überwiegende Zahl gewaltsam ausgetragener Konflikte innerhalb von Gesellschaften stattfindet, in denen kein gesellschaftlicher Grundkonsens besteht über die Natur des Staates, die Prinzipien von Herrschaft und die Regeln für ihre Ausübung sowie über die dafür erforderlichen Organe und Institutionen.
„Brot für die Welt“ und Diakonie Katastrophenhilfe
Angesichts der dramatischen Situation der Menschen, die derzeit versuchen, aus Nordafrika kommend Schutz in Europa zu finden, rufen die Evangelischen Hilfswerke zu Solidarität mit den betroffenen Staaten Nordafrikas beim Schutz der Flüchtlinge und Migranten auf und verlangen verstärkte Anstrengungen, diese Staaten beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen zu unterstützen.
Dr. Rainer Lucht und Dr. Martin Quack haben dieses interne Positionspapier der Diakonie Katastrophenhilfe am 28. Mai 2013 vorgelegt. Es wurde auch dem Bundesministerium der Verteidigung zugeleitet und wird in dieser Dokumentation erstmals veröffentlicht.
Der Band nimmt die internationale ökumenische Debatte über den gerechten Frieden und die internationale Schutzverantwortung auf und dokumentiert die Diskussionen über das Verhältnis beider Konzepte: Wie beeinflusst die Responsibility to Protect das Paradigma des gerechten Friedens? Wie kann der Kerngedanke der Prävention angesichts realer Schutzbedürfnisse umgesetzt werden?
1. Hinführung
Die Ökumene ist ein weltweiter Fluss, immer in Bewegung, manchmal ein Strom, oft aber nur ein Rinnsaal, weil dessen lebensstiftende Kraft nicht genutzt wird. Der Name dieses Flusses ist heute das Leitbild des gerechten Friedens. Es ist in vielen Windungen und schwierigen Etappen in der ökumenischen Debatte entstanden.
Just Policing – dieses Konzept ist gar nicht mehr so neu, es existiert schon seit über 10 Jahren, ist aber nie in der friedensethischen Debatte zentral gewesen oder auch eingehender diskutiert worden. Ein Blick in die Literatur ergibt ein ähnliches Bild. Von daher versteht sich mein Vortrag auch als eine erste Annäherung an das Thema.
Krieg soll nach Gottes Gebot nicht sein, betonte 1948 die Weltversammlung der Kirchen unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs. Doch angesichts von Terror, Bürgerkriegen oder humanen Katastrophen wird der Ruf nach militärischen Interventionen zum Schutz von Menschen wieder stärker. Es ist ein friedensethisches Dilemma zwischen Interventionsverbot und Schutzgebot, vor dem auch Christen stehen.
Der Friedensbeauftragte des Rates der EKD, Renke Brahms, hat zum heutigen „Tag des Peacekeepers“ die Arbeit von Menschen in internationalen Friedensmissionen gewürdigt. Dabei unterstrich Brahms, der auch der leitende Geistliche der Bremischen Evangelischen Kirche ist, den Vorrang des Zivilen in der Friedenspolitik.