Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen. Die Beratungshomepage finden Sie unter: https://www.eak-online.de/beratung
Das Video der EAK zum Thema KDV findet sich unter dem Titel „Kriegsdienstverweigerung – So geht’s!“ auf YouTube und unter www.eak-online.de.

Kriegsdienstverweigerung

Brahms: Thema Frieden wird eine zentrale Rolle beim Kirchentag spielen

Das Thema Frieden sowie außen- und sicherheitspolitische Fragen werden eine zentrale Rolle auf dem kommenden Deutschen Evangelischen Kirchentag in Berlin wie auch auf den Kirchentagen auf dem Weg spielen. Davon ist der Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, überzeugt.

EAK: Verteidigungsministerin auf der Kanzel ist eine „"nicht hinnehmbare Vermischung von geistlichem und weltlichem Amt“"

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat eine deutliche Kritik an der geplanten Predigt von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen bei einem Bittgottesdienst für den Frieden der Kirchliche Friedensarbeit beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Berlin geäußert. In einem Schreiben an den evangelischen Militärbischof Dr.

Der Reformationssommer 2017 in Wittenberg

Im Reformationssommer präsentieren bei der Weltausstellung Reformation Kirchen aus aller Welt, Institutionen, Organisationen, Initaitiven und viele andere Gruppen und Verbände ihre aktuelle Sicht auf die Reformation. An den historischen Wallanlagen öffnen sieben Torräume, darunter auch der Torraum „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ den Blick auf die Zukunft.

Der Reformationssommer 2017 in Wittenberg

Im Reformationssommer präsentieren bei der Weltausstellung Reformation Kirchen aus aller Welt, Institutionen, Organisationen, Initaitiven und viele andere Gruppen und Verbände ihre aktuelle Sicht auf die Reformation. An den historischen Wallanlagen öffnen sieben Torräume, darunter auch der Torraum „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ den Blick auf die Zukunft.

EAK beim Kirchentag mit eigenen Angeboten dabei

Vom 24. bis zum 28. Mai kommt in Berlin und Wittenberg der 36. Deutsche Evangelische Kirchentag zusammen. Wie in den vergangenen Jahren bei Kirchentagen wird auch in Berlin die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) mit eigenen Veranstaltungen und Angeboten mit dabei sein.

Baden war Pionier beim Kriegsdienstverweigerungsrecht

Freiburg/Bonn (epd). Das Land Baden hat vor 70 Jahren als erstes deutsches Land das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in seine Verfassung aufgenommen. Ein Jahr später sei Berlin gefolgt, schreibt der Bundesvorsitzende der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), Christoph Münchow, zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai).

EAK: Baden war 1947 ein Vorreiter beim Grundrecht auf KDV

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai) das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nachdrücklich betont. „Eine Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, dass für alle Menschen überall in der Welt gelten muss“, unterstreicht der EAK-Bundesvorsitzende Dr. Christoph Münchow.

Anerkennung von Soldatin als Kriegsdienstverweigerin rechtskräftig

Würzburg (epd). Die Anerkennung einer 27-jährigen Zeitsoldatin der Bundeswehr als Kriegsdienstverweigerin ist rechtskräftig. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das für die Kriegsdienstverweigerungen von Zeit- und Berufssoldaten zuständig ist, bestätigte der jungen Frau inzwischen die Anerkennung, dieses Dokument ist unanfechtbar. Bereits am 21.