Baden war Pionier beim Kriegsdienstverweigerungsrecht

Freiburg/Bonn (epd). Das Land Baden hat vor 70 Jahren als erstes deutsches Land das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in seine Verfassung aufgenommen. Ein Jahr später sei Berlin gefolgt, schreibt der Bundesvorsitzende der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), Christoph Münchow, zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai).

Münchow erinnerte in einer am Dienstag in Bonn veröffentlichten Mitteilung daran, dass das Kriegsdienstverweigerungsrecht ein Menschenrecht sei, das für alle Menschen überall in der Welt gelten müsse. "Es wäre zu wünschen, dass das, was vor 70 Jahren in Freiburg beschlossen wurde, vielen Ländern in der ganzen Welt als Beispiel dient", sagte er. Zu den Staaten, in denen der Dienst an der Waffe nicht verweigert werden könne, gehörten unter anderem die Türkei, Turkmenistan und Südkorea.

Die Badener Verfassung von 1947 existierte den Angaben zufolge aber nur kurz. Als der Freistaat Baden 1952 im Bundesland Baden-Württemberg aufgegangen sei, habe die badische Verfassung ihre Gültigkeit verloren. In der neuen baden-württembergischen Landesverfassung habe ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung keinen Eingang mehr gefunden. Allerdings erkenne die Landesverfassung das im Grundgesetz festgelegte Recht auf Kriegsdienstverweigerung an.

Die EAK ist innerhalb der "Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD" der Dachverband für diejenigen, die in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen für Fragen der Kriegsdienstverweigerung und Friedensarbeit zuständig sind. Die EAK ist Teil der Friedensarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland.