Frieden will gelernt werden, in der Schule, in der Gemeinde, zu Hause und auch international. Frieden ist dabei nicht nur eine Vision, sondern will konkret gestaltet werden. Friedensbildung kann beim langfristigen Aufbau des Gerechten Friedens helfen und Menschen für diese Arbeit qualifizieren.

Friedensbildung

Friedens- und Freiwilligendienste

Hier finden Sie/findest du ausgewählte Links zu Friedens- und Freiwilligendiensten, die erfahrene, professionelle Beratung mit seriösen Angeboten für junge und junggebliebene Menschen verbinden. Die Arbeitsstelle Friedensarbeit selbst bietet keine eigenständigen Friedens- und Freiwilligendienste an, berät Sie/dich aber gerne persönlich, geeignete Einsatzstellen bzw. -orte zu finden.

Ubuntu - Gemeinsam sind wir stark

UBUNTU ist ein Projekt des Arbeitsfeldes Friedensarbeit in Kooperation mit dem Ev.-luth. Missionswerk Hermannsburg, dem Religionspädagogischen Institut Loccum und der Arbeitsstelle Kindergottesdienst im Michaeliskloster Hildesheim.

Schritte gegen Tritte

„Schritte gegen Tritte“ ist ein Gewaltpräventionsprojekt für Jugendliche ab der 7. Klasse. Es thematisiert strukturelle, ethnische und personale Gewalt und bietet Jugendlichen Methoden der gewaltfreien Konfliktbearbeitung in altersgemäßer und genderspezifischer Form.

Projekte zur Gewaltprävention

Mit dieser Webseite möchten wir Sie / Euch mit den vielfältigen friedenspädagogischen Angeboten der Friedensarbeit der ev.-luth. Landeskirche Hannovers sowie des Antikriegshauses Sievershausen bekannt machen. Die Angebote sind speziell für die Arbeit mit Schulklassen, Konfirmandengruppen und Jugendgruppen entwickelt worden.

Eine situationsbedingte Perspektive der Psychologie des Bösen

Die situationsbedingte Herangehensweise rückt umstandsbedingten bestimmenden Faktoren des Verhaltens in den Vordergrund der Betrachtung. Dies ermöglicht es antisoziales Verhalten von Einzelpersonen als auch staatlich sanktionierte Gewalt zu verstehen, zu behandeln und zu verhindern.

Fonds "Frieden stiften"

Der Fonds "Frieden stiften" ist nach dem Beschluss vom 26. November 2010 der 24.

Folgen der Aussetzung der Wehrpflicht

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben. Seit Einführung haben weit mehr als 2 Millionen deutsche Staatsbürger von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht.

Die Zukunft der protestantischen Friedensarbeit (2012)

Friedensarbeit ist eine herausragende und immerwährende Aufgabe für die Kirche, heißt es in der EKD-Friedensdenkschrift von 2007. Ist sie das tatsächlich? Wie ist es um die evangelische Friedensarbeit bestellt? Wie müsste es um sie bestellt sein, um der hoch aktuellen und wachsenden Herausforderung des Friedens dauerhaft gerecht werden zu können?

Veränderungen der Kriegsdienstverweigerungs-Beratung

Die Aussetzung der Wehrpflicht hat in den Beratungsstrukturen der evangelischen Krichen zu Veränderungen geführt. Die neuen Strukturen wurden auf dem Treffen der Kirchenkreisbeauftragten Kriegsdienstverweigerung/Zivildienstleistende (KDV/ZDL) am 27.06.2011 gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten Herrn OLKR Kiefer und Vertreter/innen der Freiwilligendienste im Raum der Ev.-luth.