Mehr junge Leute suchen Rat bei der Kirche zum Dienst an der Waffe

Den Dienst an der Waffe zu verweigern, ist eine Frage des Gewissens. Der neue Wehrdienst und die Wehrerfassung aller 18-Jährigen lässt die Nachfrage nach entsprechenden Beratungen steigen. Die Kirchen reagieren.

Düsseldorf, Bielefeld (epd). Der Start des neuen Wehrdienstes bringt junge Menschen vermehrt dazu, kirchliche Beratung zum Dienst an der Waffe und einer Kriegsdienstverweigerung zu suchen. Fast alle der 20 evangelischen Landeskirchen berichten von einer steigenden Nachfrage im laufenden Jahr und einem Ausbau des Angebots. Einige Landeskirchen weisen 18-Jährige per Postkarte auf Informationen und Beratungsmöglichkeiten hin, bei anderen ist das in Planung, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab.

Auf katholischer Seite hat die Organisation pax christi Ende vergangenen Jahres bundesweit neue Beratungsstrukturen aufgebaut. Das Interesse nehme besonders dann zu, wenn das Thema Wehrdienst und Kriegsdienstverweigerung verstärkt in den Medien präsent sei, hieß es. Als Gründe gäben Ratsuchende vor allem die als gestiegen wahrgenommene Kriegsgefahr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 sowie die Debatte über die deutsche Verteidigungsfähigkeit an.

Deutlich mehr Anträge beim Bundesamt

Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung hat sich seit dem Start der Wehrerfassung für alle 18-Jährigen zu Jahresbeginn deutlich erhöht. Bis zum 31. Juli gingen im laufenden Jahr 8.302 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein. Das waren mehr als doppelt so viele wie im gesamten vergangenen Jahr, als es 3.879 Anträge gab.

Die Kirchen betonen, dass sie die jungen Menschen ergebnisoffen beraten. „In der Praxis wenden sich jedoch fast ausschließlich Menschen an pax christi, die sich bereits für eine Kriegsdienstverweigerung entschieden haben und Unterstützung beim Antragsverfahren suchen“, sagte eine Sprecherin der ökumenischen Friedensbewegung in der katholischen Kirche.

Persönliche Gewissensentscheidung

Mehrere evangelische Landeskirchen stellen heraus, dass die Verweigerung eines Dienstes an der Waffe auf einer persönlichen Gewissensentscheidung beruht. Die Beratungen verstünden sich als Begleitung bei der Gewissensbildung, sie seien vertraulich und kostenlos, erklärte die Bremische Evangelische Kirche. Sie legt Wert darauf, dass deren Beraterinnen und Berater keine Anträge auf Verweigerung des Kriegsdienstes formulieren. „Ein Gewissen lässt sich nicht delegieren“, hieß es zur Begründung.

Wie stark die Nachfrage nach den kirchlichen Beratungen insgesamt zugenommen hat, können nur wenige Landeskirchen beziffern. Die Evangelisch-lutherische Kirche in Bayern geht für das bisherige Jahr annähernd von einer Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus. Die westfälische Kirche, die aktuell gerade eigene Beraterinnen und Berater ausbildet, erklärte, dass die Kirche eine steigende Nachfrage registriere. Die Lippische Landeskirche teilte mit, das Angebot ausgeweitet zu haben.

Kommunikationskampagne im Internet und auf WhatsApp

Die rheinische Kirche geht das Thema den Angaben zufolge in einem Verbund mehrerer Landeskirchen mit einer Kommunikationskampagne an. An einer WhatsApp-Journey zum Thema Wehrdienst und der Webseite „wehrpflicht.sinnundsegen.de“ sind neben der rheinischen Kirche, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und die Evangelische Kirche der Pfalz beteiligt.

Auch bei Informationen für die jungen Menschen und der Ausbildung von Beraterinnen und Beraterinnen kooperieren mehrere Landeskirchen untereinander sowie mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK).

Hintergrund: Kriegsdienstverweigerung

Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt. Die Antragszahlen haben sich seit dem Start der Wehrerfassung für alle 18-Jährigen zu Jahresbeginn deutlich erhöht. Bis zum 31. Juli gingen im laufenden Jahr 8.302 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein. Das waren mehr als doppelt so viele wie im gesamten vergangenen Jahr, als es 3.879 Anträge gab.

Seit 1. Januar werden alle jungen Menschen kurz nach ihrem 18. Geburtstag angeschrieben, um ihr Interesse an einem Dienst in der Truppe abzufragen und sie zu erfassen. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, Frauen ist es freigestellt. Die im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht ist seit 15 Jahren ausgesetzt. Allerdings soll auf freiwilliger Basis die Zahl der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr erhöht werden.

Auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz geregelt. Dort heißt es im Artikel 4: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung muss beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eingereicht werden. Die Entscheidung darüber trifft dann das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Für den Antrag werden ein tabellarischer Lebenslauf und eine umfassende Begründung der Gewissensentscheidung verlangt, den Dienst an der Waffe für sich auszuschließen, was wegen der ausgesetzten Wehrpflicht zunächst aber keine unmittelbaren Folgen hat.