Deutlich mehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
Die Bundeswehr soll größer werden. Seit zu Jahresbeginn alle 18-Jährigen zu ihrer Bereitschaft zum Wehrdienst befragt werden, steigt die Zahl der Kriegsdienstverweigerung deutlich.
Köln (epd). Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt weiter. Bis zum 30. Juni dieses Jahres sind 5.862 Anträge eingegangen, bestätigte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln am Dienstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Das waren bereits rund 50 Prozent mehr als im gesamten vergangenen Jahr. 2025 gab es 3.867 Anträge und damit ebenfalls deutlich mehr als im Vorjahr. Zuerst hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag) über die aktuellen Zahlen berichtet.
Seit 1. Januar werden alle jungen Menschen kurz nach ihrem 18. Geburtstag von der Bundeswehr angeschrieben, um ihr Interesse am Wehrdienst abzufragen und sie zu erfassen. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, Frauen ist es freigestellt. Seit dem Aussetzen der Wehrpflicht hatte es zunächst nur wenige hundert Anträge auf Kriegsdienstverweigerung pro Jahr gegeben. 2022, als der russische Angriffskrieg auf die Ukraine begann, näherte sich ihre Zahl wieder dem vierstelligen Bereich (951). 2023 wurden 1.079 Anträge verzeichnet. 2024 zählte das Bundesamt 2.249 Anträge.
Wehrpflicht ist seit 15 Jahren ausgesetzt
Die im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht ist seit 15 Jahren ausgesetzt. Durch das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz soll die Zahl der Soldatinnen und Soldaten zunächst auf freiwilliger Basis erhöht werden. Sollten sich nicht genug Freiwillige melden, kann der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen. Diese Pläne und die politische Debatte darüber hatten im vergangenen Jahr zu Protesten, insbesondere von jungen Menschen, geführt.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz geregelt. Dort heißt es im Artikel 4: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Über den schriftlichen Antrag beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Für den Antrag werden ein tabellarischer Lebenslauf und eine umfassende Begründung der Gewissensentscheidung verlangt, den Dienst an der Waffe für sich auszuschließen. Wegen der ausgesetzten Wehrpflicht hat das aber zunächst keine unmittelbaren Folgen. Bis Ende Juni wurden von den 5.862 Anträgen, die dem Bundesamt in Köln vorlagen, 3.471 rechtskräftig anerkannt. Von den 3.879 Anträgen im vergangenen Jahr waren 2.830 erfolgreich.