Deutliche Signale für den Weg des Gerechten Friedens erhoffen sich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener ökumenischer Friedensorganisationen von der anstehenden Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Karlsruhe.
Stefan Schwarzer wird neuer Friedenspfarrer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der 45-Jährige ist seit langer Zeit in der kirchlichen Friedensarbeit verwurzelt. Wichtig ist ihm vor allem Bildungsarbeit. Außerdem wünscht er sich offene Gesprächsräume über Fragen des Friedens. Wann er die Stelle antritt, wird noch bekanntgegeben.
Die Erinnerung an die Atombombenabwürfe vor 77 Jahren auf Hiroshima und Nagasaki sind nach Ansicht des Friedensbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Friedrich Kramer, eine bleibende und nachdrückliche Mahnung an die Menschheit, alles zu tun für eine atomwaffenfreie Welt.
Am „Ort des höchsten Ausdrucks der Abschreckungslogik“ den Ruf von Jesus Christus zur Feindes- und Nächstenliebe nicht zu überhören, dazu rief der mennonitische Theologe Professor Dr. Fernando Enns (Hamburg) bei einem ökumenischen Gottesdienst zum 5. Kirchlichen Aktionstag gegen Atomwaffen am Fliegerhorst in Büchel auf.
Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) hat sich gegen die Einführung eines Pflichtdienstes für junge Menschen ausgesprochen und stattdessen eine stärkere staatliche Unterstützung der Freiwilligendienste gefordert. „Wer freiwillig einen Dienst leistet, macht dies engagiert und motiviert.
Der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Friedrich Kramer, hat die Bedeutung des am 22. Januar 2021 in Kraft getretenen Atomwaffenverbotsvertrags betont und das Ziel einer atomwaffenfreien Welt angemahnt.
In einem gemeinsamen Appell an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus über 20 Ländern die europäischen Regierungen auf, russischen und belarussischen sowie ukrainischen Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren Schutz und Asyl zu gewähren.