„Frieden lernen und erleben“
Mit der Homepage "Frieden lernen und erleben" und dem dazugehörigen Flyer möchte ich auf die vielfältigen friedenspädagogischen Angebote der Friedensarbeit der ev.-luth. Landeskirche Hannovers sowie des Antikriegshauses Sievershausen hinweisen und um Ihre Vermittlung bzw. Bewerbung bitten.
Die Gefährdung des weltweiten Friedens ist in kaum einem der vergangenen Jahre so deutlich geworden wie 2014. Außerdem hat das Gedenkjahr für 100 Jahre 1. Weltkrieg und 75 Jahre 2. Weltkrieg viele Menschen für dies „Thema“ sensibilisiert.
Soldatinnen und Soldaten haben das Recht auf freie Religionsausübung und Seelsorge. Deshalb gibt es seit mehr als 55 Jahren die evangelische Seelsorge in der Bundeswehr, die gemeinsam von der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland getragen wird. Der zugrunde liegende Kirchliche Friedensarbeitvertrag trat am 22. Februar 1957 in Kraft.
Ultima ratio – zwei Wörter der Gelehrtensprache Latein, ein Begriff der schon von Cicero vertretenen und dann von Augustin, Thomas von Aquin, Luther und vielen anderen variierten Lehre vom gerechten Krieg, vom iustum bellum. Gut anderthalb Jahrtausende hat diese Lehre das Denken der Kirche über Krieg und Frieden bestimmt.
Das Bundeskabinett hat am 28. März 2012 beschlossen, einen "Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr" aufzubauen. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP will nach Presseberichten bereits im November 2012 das Vorhaben umgesetzt wissen, das von juristischen Fachverbänden und der Opposition weithin abgelehnt wird.
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben. Seit Einführung haben weit mehr als 2 Millionen deutsche Staatsbürger von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht.
Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben. Seit Einführung haben weit mehr als 2 Millionen deutsche Staatsbürger von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht.
Der Band nimmt die internationale ökumenische Debatte über den gerechten Frieden und die internationale Schutzverantwortung auf und dokumentiert die Diskussionen über das Verhältnis beider Konzepte: Wie beeinflusst die Responsibility to Protect das Paradigma des gerechten Friedens? Wie kann der Kerngedanke der Prävention angesichts realer Schutzbedürfnisse umgesetzt werden?
Dr. Rainer Lucht und Dr. Martin Quack haben dieses interne Positionspapier der Diakonie Katastrophenhilfe am 28. Mai 2013 vorgelegt. Es wurde auch dem Bundesministerium der Verteidigung zugeleitet und wird in dieser Dokumentation erstmals veröffentlicht.