Veränderungen der Kriegsdienstverweigerungs-Beratung

Die Aussetzung der Wehrpflicht hat in den Beratungsstrukturen der evangelischen Krichen zu Veränderungen geführt. Die neuen Strukturen wurden auf dem Treffen der Kirchenkreisbeauftragten Kriegsdienstverweigerung/Zivildienstleistende (KDV/ZDL) am 27.06.2011 gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten Herrn OLKR Kiefer und Vertreter/innen der Freiwilligendienste im Raum der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers diskutiert. 

Die Kirchenkreisbeauftragten für KDV/ZDL werden zu Kirchenkreisbeauftragten für Freiwilligendienste, Friedensbildung und Kriegsdienstverweigerung. Sie sind in der Lage, im Blick auf die Beratung von freiwillig länger Dienenden, Soldat/innen, Doppelstaatlern grundlegende Auskunft zu erteilen und diese an speziell geschulte Juristen und Professionelle (Arbeitsfeld Friedensarbeit, EAK Geschäftsstelle Bonn) weiterzuvermitteln.

Außerdem können sie öffentlichkeitswirksam in Kirchengemeinden und Schulen des Kirchenkreises über die Möglichkeiten und Konditionen der verschiedenen Freiwilligen- und Friedensdienste im Raum der ev.-luth. Landeskirche sowie die Angebote zur Friedensbildung des Arbeitsfeldes Friedensarbeit informieren und diese an Interessierte weitergeben. 

Erweiterter Kreis von Ansprechpartner/innen:

Die neuen Kirchenkreisbeauftragten für Freiwilligendienste, Friedensbildung und Kriegsdienstverweigerer können zusätzlich über den Kreis der hauptamtlichen Theolog/innen und Diakon/innen hinaus aus dem Pool von speziell geschulten Ehrenamtlichen gewonnen werden.

Berufung:

Die Beauftragten werden von den jeweiligen Kirchenkreisen vorgeschlagen und vom Landeskirchenamt für einen Zeitraum von 3 Jahren berufen. Eine Verlängerung der Berufung ist möglich.

Schulung/Kooperation mit Trägern von Freiwilligendiensten:

Im Raum der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers gibt es eine Reihe erfahrener Anbieter von Freiwilligen- und Friedensdiensten, die um eine Kooperation bzw. Mithilfe in der Erarbeitung eines Entwurfs für Schulungen von zukünftigen Kirchenkreisbeauftragten gebeten werden. Eine erste Schulung soll von der Arbeitsstelle Friedensarbeit in Kooperation mit diesen Partnern sowie Absolventen von Freiwilligen- und Friedensdiensten ab Mitte 2012 in einem Pilotprojekt angeboten werden.

Beschluss:

Das „Profil Kirchenkreisbeauftragte für Freiwilligendienste, Friedensbildung und Kriegsdienst-verweigerer“ ist gemeinsam mit dem Hintergrundpapier „Vorrang für Zivil“ auf dem Treffen der Kirchenkreisbeauftragten KDV/ZDL am 27.06.2011 gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten Herrn OLKR Kiefer und Vertreter/innen der Freiwilligendienste im Raum der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers diskutiert und in der vorliegenden Form beschlossen worden.
 
[1] Unter Friedensbildung sind konkrete Angebote zur Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung wie z.B. „Schritte gegen Tritte“, „Jugendliche werden Friedenstifter“, „UBUNTU-gemeinsam sind wir stark“ etc. gemeint.

[2] Vgl. Verteidigungspolitische Richtlinien, Bundesministerium der Verteidigung, Mai 2011, Abs. V Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr und nationale Zielvorgabe

[3] „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloher Verlagshaus, Oktober 2007