Überwindung von Kriegen, Weltinnenpolitik und Weltgewaltmonopol

Nach dem Erschrecken über die totale Kriegsführung in zwei Weltkriegen hatten die Kirchen sich für die Ächtung und Überwindung des Krieges als einem Mittel der Politik ausgesprochen. Krieg solle nach Gottes Willen nicht sein, lautet die Überschrift des Absatzes in der Erklärung der Vollversammlung der Kirchen in Amsterdam aus dem Jahre 1948, in dem sie sich von der bis dahin gültigen Lehre des gerechten Krieges verabschiedeten.

Die Ächtung und Überwindung des Krieges war aber nicht nur ein Anliegen der Kirchen. Auch die Staatengemeinschaft hat in der UN-Charta den Krieg als die Geißel der Menschheit bezeichnet, die es zu überwinden gilt. Im Artikel 26 des deutschen Grundgesetzes ist der Angriffskrieg verboten.

Den Krieg jetzt überwinden

Alle Kriegsformen – zwischen Allianzen und Staaten ebenso wie so genannte asymmetrische Guerilla- und Terrorkriege – sollten nach dem Maßstab christlicher Ethik als Verbrechen gewertet werden. Es ist dabei unerheblich, wer sie begonnen hat und ausführt und auch, wessen Interessen sie folgen. Die christliche Ethik soll festhalten: Krieg ist ein Verbrechen und kein Mittel der Politik. Es gilt, jetzt den Krieg zu überwinden.

Wer den Krieg überwinden will, muss ihn moralisch ächten, politisch für obsolet erklären und juristisch verbieten. Krieg kann jedoch nur überwunden werden, wenn der politische Wille vorhanden ist, dies auch zu tun. So wie im Jahr 1862 der US-amerikanische Präsident Abraham Lincoln seinen politischen Willen durchsetzte, die Sklaverei abzuschaffen, so ist heute der politische Wille notwendig, den Krieg abzuschaffen. Abschaffen heißt: juristisch verbieten und Verstöße bestrafen.

Wie dem Recht Geltung und Macht geben?

Wie das Recht auf keinen Krieg zur Geltung gebracht und ihm Macht gegeben werden kann, wenn auf die Kriegsgewalt verzichtet wird, zeigt die vorrangige Aufgabe an, die es als Folge der Überwindung von Kriegen zu lösen gilt. Was ist zu tun gegen Verbrechen, zu deren Bekämpfung die Staatengemeinschaft gerufen ist, weil nationale Sicherheitskräfte zu schwach sind? Wie können der Frieden und das Recht auf keinen Krieg eine Macht erhalten, um sich gegen Machtwillkür, Terror, Vertreibung, Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschheit und Menschlichkeit zu behaupten, wenn der Einsatz von Militär als Kriegseinsatz ausgeschlossen werden soll, weil Krieg nicht mit Krieg, also Verbrechen nicht mit Verbrechen, bezwungen werden kann?

Die Ethik des »Gerechten Friedens« verlangt die Entwicklung vom Kriegsrecht und Kriegsvölkerrecht zu einem internationalen Polizeirecht und die daraus folgende Umwandlung von Streitkräften in entsprechende internationale Polizeikräfte. Das Ziel ist es, Straftäter an der Ausführung der Straftaten zu hindern, sie festzunehmen und der Justiz zu überstellen. Der Einsatz einer derartigen internationalen Polizeigewalt erfolgt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Güterabwägung und der rechtsstaatlichen Überprüfbarkeit.

Diese friedenspolitische Konversion ist nicht erfüllt durch eine semantische Umbenennung von »Militär« in »Polizei«, »Soldaten« in »Polizisten« und in der Verwandlung von »Kompanien und Batallionen« in »Einsatzhundertschaften«. Auch Polizeitruppen haben – wie gerade auch die deutsche Kriegsgeschichte beweist – schlimmste Verbrechen begangen. Entscheidend ist, dass diese bewaffnete Macht zum Schutz von Frieden und Recht deeskalierenden Charakter hat. Sie ist als eine Deeskalationsstreitkraft (Wilfried von Bredow, »Demokratie und Streitkräfte«, 2001) aufzubauen und auszurüsten.

Weltinnenpolitik

Der hier geforderte Paradigmenwechsel verlangt die Entwicklung eines internationalen Polizeirechts im humanitären Völkerrecht und die Transformation der bewaffneten Macht von Kriegs- in Deeskalationsstreitkräfte. Sowie später von einer Weltregierung, die eine Weltinnenpolitik verantwortet. Dem Ziel einer Konzeption des »Gerechten Friedens« liegt allerdings der gedankliche Entwurf einer Weltinnenpolitik mit einem Weltgewaltmonopol zugrunde.

Bereits am 13. Oktober 1963 hat Carl Friedrich von Weizsäcker in seiner Rede in der Frankfurter Paulskirche anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels die Notwendigkeit einer Weltinnenpolitik angemahnt. In der zweiten seiner drei Thesen zu den »Bedingungen des Friedens« stellte er fest: »Der Weltfriede ist nicht das goldene Zeitalter, sondern sein Herannahen drückt sich in der allmählichen Verwandlung der bisherigen Außenpolitik in Weltinnenpolitik aus.« Da aber der Friede nicht durch friedfertige Absichten, sondern durch feste internationale Institutionen gesichert werde, forderte er die Schaffung politischer Wege zum Austragen von Konflikten. Dazu rechnet von Weizsäcker die Übertragung des Polizeimonopols an eine internationale Behörde.

Cosmopolis Now

Einen Entwurf zur Weltinnenpolitik hat Sibylle Tönnies vorgelegt (Cosmopolis Now, »Auf dem Weg zum Weltstaat«, 2002). Sie sieht ein Weltgewaltmonopol im Werden, indem sie fragt, welchen Weltwandel man sich verspreche, wenn man bereit sei, dem Terrorakt vom 11. September 2001 eine Epoche prägende Bedeutung zu geben. Und sie antwortet: »Es ist das große Projekt der Menschheit, es ist die Welteinigung in Frieden, es ist die Gründung der lang ersehnten Kosmopolis, die durch den Terroranschlag möglich und wahrscheinlich geworden ist.« In Übereinstimmung mit von Weizsäcker erklärt Tönnies, für die Entstehung des Weltstaates gelte dasselbe wie für die Entstehung kleiner und großer Reiche. Ihr realer Kern liege in der Monopolisierung der Gewalt.

Die Pointe dieses Entwurfs ist nun, dass er nicht eine Utopie beschreibt, sondern nach Einschätzung der Juristin Sibylle Tönnies einen Prozess, in dem sich die Welt schon befinde. Die Kraft, die diesen Prozess zum Wohl der Welt und ihrer Staaten und Völker gestalten könnte und sollte, sind für Tönnies heute die USA. In der Begründung hierzu erläutert Tönnies, in der historischen Rückschau werde sich anstelle des 11. September 2001 der darauffolgende Tag, der 12. September 2001, als das wichtigere Datum erweisen. Denn an diesem Tag sei den USA weltweit uneingeschränkte Solidarität bekundet worden. Für kurze Zeit habe es, laut Tönnies, eine internationale Gemeinschaft gegeben, eine »Weltallianz gegen den Terror«. Die qualitative Auswirkung des 12. Septembers 2001 liegt für Tönnies in den Konsequenzen für das Völkerrecht. Durch ein globales Agreement wurde die bisherige, die territoriale Integrität schützende Ordnung außer Kraft gesetzt. In der »Allianz gegen den Terror« wurde im Einklang mit den Vereinten Nationen der Grundstein für eine Weltpolizei, eine »Polizei ohne Grenzen« gelegt.

Die machtpolitische Ausgestaltung des Weltgewaltmonopols in der Verantwortung der USA wirft die Frage auf, ob die USA wirklich diese globale Verantwortung übernehmen wollen (und sollten) – oder nationale Eigeninteressen durchsetzen. Tönnies meint, die Weltzivilgesellschaft müsse die uneigennützigen und demokratischen Kräfte in den USA animieren, ihre Macht zum Wohl der ganzen Welt zu nutzen.

Die Ethik des »Gerechten Friedens« verlangt eine außerordentliche Anstrengung durch Ethik, Politik und Recht. Dabei kennzeichnet die Frage nach der bewaffneten Macht zum Schutz von Frieden und Recht eine wesentliche Aufgabe, aber nicht die vorrangige. Vorrangig ist die gewaltfreie Prävention zur Überwindung von Ungerechtigkeit und damit zur Vermeidung von Anlässen zur Gewalt. Die Überwindung des Krieges wird letztlich erst dann erreicht werden, wenn die nächsten Schritte zur Weltinnenpolitik und zum Weltgewaltmonopol auch getan werden.

Erstmals veröffentlicht in: 1. September 1939 Erinnern für die Zukunft zeichen Nr. 3 – September 2009 – Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V (die gesamte Schrift ist u.s. als Download einsehbar).