Krieg und Militär als ultima ratio oder: Was ist am Ende vernünftig?

Ultima ratio – zwei Wörter der Gelehrtensprache Latein, ein Begriff der schon von Cicero vertretenen und dann von Augustin, Thomas von Aquin, Luther und vielen anderen variierten Lehre vom gerechten Krieg, vom iustum bellum. Gut anderthalb Jahrtausende hat diese Lehre das Denken der Kirche über Krieg und Frieden bestimmt.

Doch nun soll damit Schluss sein, sagt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in ihrer Friedensdenkschrift von 2007 und setzt an deren Stelle die Lehre vom gerechten Frieden. Überlebt hat diesen Wechsel die Formel ultima ratio. Benennt sie auch nicht mehr die Bedingung, die erfüllt sein muss, damit ein Krieg gerecht genannt werden darf, so fungiert sie doch weiterhin als Prüfkriterium für die Frage, wann der Einsatz von Militär notwendig und legitim ist.

Aus dem Gelehrtenlatein ins Alltagsdeutsch übersetzt: wenn man es lange und erfolglos genug im Guten, d.h. mit friedlichen Mitteln versucht hat, hilft nur noch Gewalt.

Ob die aber hilft? Und wem wozu? Abzusehen ist, dass sich die Erfahrungen mit der Lehre vom gerechten Krieg wiederholen: ursprünglich entwickelt zur Eindämmung von Krieg diente sie – gegen ihre proklamierte Intention – faktisch der Legitimierung von Kriegen, hat sie Kriege eher ermöglicht als verhindert.

Wird etwas als ultima ratio bezeichnet, wird der Eindruck von Notwendigkeit und Alternativlosigkeit erweckt. Die den Krieg beschließen, behaupten immer wieder: Ernste Bedenken zugestanden, müsse doch ein „letzter Versuch“ mit Militär  gemacht werden, denn man könne doch nicht einfach zusehen...

Dem ist entgegenzuhalten: „Zusehen“, genau, also herrschafts- und ideologiekritisch, hinsehen sollte man, und dann sieht man, was es zu bedenken gilt, wenn von Krieg und Militär als ultima ratio die Rede ist.

Erstens: Rüstung tötet schon jetzt

Wenn es „letztlich“ auf das Militär ankommt, muss man jetzt die Vorbereitungen treffen, dass man im Notfall, im Ernstfall gerüstet ist – technisch, personell, politisch-konzeptionell, psychisch. Das kostet Milliarden, bindet Kräfte, verbraucht Ressourcen, Mittel, die fehlen, um jetzt daran zu arbeiten, den Notfall, für den man sich rüstet, nicht eintreten zu lassen. Das meint der Satz „Rüstung tötet schon jetzt“.

Zweitens: Vorrang für Zivil

Ist bei der Mittelvergabe von einem „Vorrang für Zivil“ wenig zu sehen, gilt das mittlerweile auch politisch. Hatte die Friedensbewegung sich auf einen erweiterten Sicherheitsbegriff gestützt, nach dem die Bedrohungen des Lebens nicht zuerst militärischer Art sind und man diesen folglich auch nicht durch den Einsatz von Militär begegnen kann, so ist dieser erweiterter Sicherheitsbegriff der Friedensbewegung inzwischen „enteignet“ (Thomas Hoppe 2001) worden und in den Dienst der Militärplanung (Stichwort: zivil-militärische Zusammenarbeit) gestellt. Das Weißbuch für die Bundeswehr 2006 erwähnt den Rahmenplan Zivile Konfliktprävention 2004 zwar noch, hat diesen Neuansatz aber faktisch wieder in den Hintergrund gedrängt. Die staatliche Förderung von Entwicklungshilfeorganisationen wird an deren Bereitschaft gebunden, mit dem Militär zusammenzuarbeiten. In Afghanistan z.B. wird der DED zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet.

Drittens: Armee im Einsatz

Der Auftrag der Bundeswehr hat sich seit Ende der Ost-West-Blockkonfrontation fundamental geändert. Statt der Kriegsverhütung durch Abschreckung dient die Bundeswehr als „Armee im Einsatz“ auch der Durchsetzung nationaler Interessen. Als nationale Interessen werden – mit der militärischen Durchsetzbarkeit im Rücken – auch solche definiert, die wie die Sicherung des Wohlstandes nur mit Gewalt gegen andere Interessenten durchgesetzt werden können.

Viertens: Systeme kollektiver Sicherheit

Die strukturelle Gewalt im Sinne Johan Galtungs, die der Verteilung von Macht in der Welt zugrunde liegt, richtet sich auch gegen die Sprache. Anders lässt sich die Bezeichnung der NATO als System kollektiver Sicherheit im Sinne des Grundgesetzes nicht beschreiben. Dass sich nicht einmal das Bundesverfassungsgericht dieser Verdrehung des Wortsinns, d.h. der Gleichsetzung eines Militärbündnisses, das bestenfalls ein System kollektiver Verteidigung ist, mit einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit, widersetzt hat, sondern diesen Sprachgebrauch übernommen hat, lässt an der Vernünftigkeit des Rechtfertigungssystems für die Bundeswehreinsätze zweifeln.

Fünftens: Recht des Stärkeren?

Der Satz „An die Stelle des Rechts des Stärkeren soll die Stärke des Rechts treten“ gehört zum Repertoire fast jeden Redners. Und es gibt keine kirchliche Erklärung, in der nicht auf den Zusammenhang von Gerechtigkeit und Frieden hingewiesen wird. Schon seltener ist der Hinweis, dass in der Bibel das Gebot, das Zusammenleben durch Recht zu ordnen, den Gegenentwurf zur Gewaltordnung darstellt. Wenn nun allerdings in der EKD-Friedensdenkschrift 2007 gesagt wird, dass das Recht auf Durchsetzung angelegt ist und folglich die Anwendung von Gegengewalt (!) als rechtserhaltende Gewalt erlaubt sei, weil der Schutz des Lebens und die Stärke des gemeinsamen Rechts gegenüber dem „Recht des Stärkeren“ nicht wehrlos bleiben dürfe, dann wird aus der Stärke des Rechts unter der Hand wieder das Recht des Stärkeren, denn nur der Stärkere kann ja das Recht durchsetzen. Es ist zwar von dem gemeinsamen Recht die Rede, aber die Tatsache, dass dieses Recht durch das NATO-Militär erhalten und durchgesetzt werden soll, lässt daran zweifeln, dass wirklich das gemeinsame Recht gemeint ist und nicht vorrangig das eigene. Nur zur Durchsetzung des eigenen Rechts muss ich ja gegebenenfalls der Stärkere sein, dem Anderen zu seinem Recht zu verhelfen, dem Hungernden zum Recht auf Leben, dem, der Unrecht erlitten hat, zum Recht auf Entschädigung, haben wir viele – bisher verweigerte -  nicht-militärische Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten zu verwirklichen ist das Ziel derer, die statt „Sicherung des Friedens“ „Frieden schaffen ohne Waffen“, und zwar „waffenlos, aber nicht wehrlos“ zu ihrem Leitspruch erklärten.

Sechstens und letztens: Kein Platz mehr für Krieg

Die Erfahrungen vieler Kriege, in denen Menschen bis zum Letzten militärisch gekämpft haben, zeigen, dass Krieg und Militär gerade am Ende nicht die ratio sind, „die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern“ (Verteidigungspolitische Richtlinien 2003), sondern das Gegenteil. Weil „der Planet eben ein Dorf“ geworden ist, wie Friedrich Siegmund-Schultze schon vor bald hundert Jahren – 1914 – schrieb, ist auf ihm kein Platz mehr für Krieg und die gewaltsame Durchsetzung eigener Interessen auf Kosten anderer und ich ergänze: der gemeinsamen Lebensgrundlage.

Anmerkung:

Eine gute Argumentationshilfe sind mehrere Beiträge – für manche sicher überraschend – in dem Band 8 der Schriftenreihe des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr:

Angelika Dörfler-Dierken – Gerd Portugall (Hrsg.), Friedensethik und Sicherheitspolitik. Weißbuch 2006 und EKD-Friedensdenkschrift 2007 in der Diskussion, Wiesbaden 2010, besonders der von Sabine Jaberg, Hat die Friedensnorm des Grundgesetzes ausgedient?, S.27-52. Zu den friedenspolitischen Prüfkriterien im Grundgesetz zählt Jaberg auch die friedenspolitische Selbstreflexion: „Von reflexivem Tiefgang kann (im Weißbuch 2006) keine Rede sein.“ `Wir´ kommen nur in zwei Rollen vor: als Helfer in der Krise und als Opfer von Krisen. „Die Frage nach dem eigenen Beitrag zum Unfrieden wird gar nicht erst gestellt.“

Gleichfalls lesenswert ist der Beitrag von Martin Kalinowski & Stephanie Schruhl, Wandel der deutschen und US-amerikanischen Verteidigungsstrategien im Hinblick auf weltweite Naturressourcen und Energiereserven (S.91-110), in dem die Umkehr aus der aktuellen „neo-kolonialen Orientierung“ gefordert wird.