Für eine menschenrechtskonforme Asyl- und Migrationspolitik der EU

Angesichts der dramatischen Situation der Menschen, die derzeit versuchen, aus Nordafrika kommend Schutz in Europa zu finden, rufen die Evangelischen Hilfswerke zu Solidarität mit den betroffenen Staaten Nordafrikas beim Schutz der Flüchtlinge und Migranten auf und verlangen verstärkte Anstrengungen, diese Staaten beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen zu unterstützen.

Flucht in Anrainerstaaten

Dringend erforderlich ist zunächst ein den Tatsachen entsprechender Umgang mit den Zahlen und Bildern, die zur Situation von Flüchtlingen und Migranten aus Nordafrika derzeit verbreitet werden. Fakt ist, dass der ganz überwiegende Anteil derjenigen, die in den vergangenen Wochen und Monaten Libyen verlassen haben, Schutz nicht etwa in Europa, sondern in den unmittelbaren Anrainerstaaten suchte – Staaten, die selbst mit massiven ökonomischen und humanitären Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Es geht deshalb nun vor allem darum, diesen Staaten insbesondere durch wirtschaftliche Hilfeleistungen die Möglichkeit zu geben, die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Ursachen von Flucht und Migration zu bewältigen – auch und gerade, um die Menschen, die mit großem Mut die Umwälzungen ihrer politischen Herrschaftsordnungen erreicht haben, nicht zu enttäuschen. Hierzu gehört es auch, die Beseitigung struktureller Ungleichheiten, welche sich beispielsweise mit den Agrarexporten der Europäischen Union oder mit der europäischen Fischereipolitik verbinden, endlich entschlossen anzugehen, vor allem mit dem Ziel, Arbeitsmöglichkeiten und Einkommensgrundlagen vor Ort zu schaffen.

Handlungsbedarf besteht gerade auch auf europäischer Ebene, vor allem, was die Hilfeleistung für die in den Anrainerstaaten Libyens gestrandeten Flüchtlinge betrifft. Zwar leistet nicht zuletzt die Diakonie Katastrophenhilfe ihren Beitrag zu einem besseren Schutz und zu einer besseren Versorgung der Flüchtlinge etwa an der libysch-ägyptischen Grenze. Dies ersetzt aber nicht nachhaltige strukturelle Unterstützung, wie sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu leisten in der Lage sind. Neben einem Ausbau der Versorgungsmaßnahmen und -möglichkeiten der Flüchtlinge vor Ort in der Region muss sichergestellt sein, dass den Menschen, die sich auf den Weg nach Europa machen, in den Mitgliedstaaten der EU Zugang zu einem fairen Asylverfahren eröffnet wird. Die in den vergangenen Jahren vollzogene Hochrüstung der Grenzsicherungsmaßnahmen an den europäischen Außengrenzen darf nicht dazu führen, dass Menschen, die sich über den Seeweg auf den Weg nach Europa machen und in Seenot geraten, nicht gerettet werden, mit dem Ziel, ihnen den Zugang zum Territorium der Europäischen Union zu verwehren.

Noch immer bildet die „Auslagerung“ der Asyl- und Migrationskontrolle in EU-Anrainerstaaten einen Schwerpunkt der europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik; hierdurch sollen Schutzsuchende schon vor Betreten des Gebietes der EU daran gehindert werden, sich auf den Weg in Richtung Europa zu machen. Diese Praxis wird ganz zu recht scharf kritisiert, weil massive Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen und Migranten in Staaten wie Libyen an der Tagesordnung und den Mitgliedstaaten der EU bekannt waren. In der gegenwärtigen Situation besteht die Chance, hier einen Paradigmenwechsel in der europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik zu erreichen. Diese Chance sollte dringend genutzt werden. Gegenstand einer Neuausrichtung sollten auch sogenannte Resettlement-Programme für diejenigen Flüchtlinge sein, die außerhalb Europas in besonders verletzlichen Situationen leben und langfristig keine Möglichkeit haben, in ihr Herkunftsland zurückzukehren und deswegen in Europa aufgenommen werden müssen. Hier trifft die deutsche Bundesregierung die besondere humanitäre Verantwortung.

Migration als entwicklungspolitische Aufgabe

Mit Blick auf diejenigen Menschen, die keinen Flüchtlingsschutz im eigentlichen Sinne in Anspruch nehmen möchten, sondern ihre Heimatländer auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen verlassen, sollte Migration als entwicklungspolitische Aufgabe wahrgenommen werden. Dem entspräche es, wenn auf europäischer Ebene endlich legale Einwanderungsmöglichkeiten geschaffen werden würden. Mit dem Aufbrechen der autoritären Strukturen in den Staaten Nordafrikas, an deren jahrzehntelanger Aufrechterhaltung die Mitgliedstaaten der EU keinen unwesentlichen Anteil hatten, hat Europa, die Union ebenso wie die einzelnen Mitgliedstaaten, nun die Chance erhalten, den seit langem überfälligen Richtungswechsel in ihrer Asyl- und Migrationspolitik zu vollziehen: Weg von einer Abschottungspolitik hin zu einer menschenrechtsfreundlichen und solidarischen Migrations- und Entwicklungspolitik.

Täglich erreichen uns Bilder und Berichte über die dramatische Situation der Menschen im Bürgerkriegsland Libyen und seinen Nachbarstaaten. Besonders im Fokus der Medien stehen die Flüchtlinge, die in der Hoffnung auf ein sicheres und freies Leben über das Mittelmeer nach Europa aufgebrochen sind. Seit Januar 2011 sind offiziell 1650 Menschen auf ihrer Flucht vor Verfolgung, Armut und Krieg im Mittelmeer ertrunken, vermutlich sind es viel mehr. Die Zahl übersteigt den bisherigen traurigen Rekord von 2008. Der Diakonie Bundesverband, „Brot für die Welt“ und die Diakonie Katastrophenhilfe nehmen Anteil an der Not der Menschen, deren physische und materielle Sicherheit aufs Äußerste gefährdet ist. Unser höchster Respekt und Anerkennung gelten dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger Ägyptens, Tunesiens und anderer Länder der Region, die viele der im Nachbarstaat in Not geratenen Menschen aufnehmen - trotz turbulenter Verhältnisse und anhaltender wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit nach den politischen Umwälzungen im eigenen Land. Ohne Rücksicht auf die eigene schlechte wirtschaftliche Lage und ohne dass sie von ihrer – darauf völlig unvorbereiteten - öffentlichen Verwaltung finanziell oder logistisch unterstützt würden, leisten sie den Flüchtlingen aus eigener Kraft Hilfe und gewähren ihnen Schutz.

Nach den Veränderungen in Tunesien, Ägypten und dem Aufbegehren vieler Menschen in Libyen sind die Europäische Union und die Bundesregierung jetzt herausgefordert und haben eine neue Chance, die Migrations- und Flüchtlingskontrolle in Zukunft auf eine neue, konsequent an Menschenrechten orientierte Grundlage zu stellen. Doch die europäische Diskussion konzentriert sich erneut in erster Linie auf die Abschottung und die Begrenzung von Zuwanderung. Dieses Interesse hat die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch bisher geleitet und sie haben dafür zum einen systematische Menschenrechtsverletzungen nordafrikanischer Staaten billigend in Kauf genommen. Zum anderen wurde den Menschen in den sich befreienden Ländern Nordafrikas nur wenig Andeutungen gemacht, ob und wie Europa sich an ihrer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen gedenkt. Europa hat sich auch noch nicht dazu geäußert, wie es dazu beitragen will, den Menschen Nordafrikas ausreichend Zukunftsperspektiven im eigenen Land zu bieten, so dass sie nicht gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Anstelle einer weiteren Abschottung Europas gegenüber den Staaten Nordafrikas braucht es nun wirtschaftliche und kulturelle Partnerschaften mit Europas südlichen und südöstlichen Nachbarländern. Das gilt besonders für die Frage der grenzüberschreitenden Freizügigkeit. Weniger Furcht und mehr Offenheit gegenüber Migrantinnen und Migranten wären für einen von Vernunft geleiteten Umgang mit der Situation in Nordafrika angemessen.

Unsere Forderungen für einen Perspektivwechsel in der Asyl- und Migrationspolitik der EU

Mit dieser Erklärung beschreiben wir den aus unserer Sicht erforderlichen Perspektivwechsel politischer Entscheidungsträger in Europa und Deutschland. Er muss auf einer sachlichen Diskussion beruhen und daran orientiert sein, nachhaltige Zukunftsperspektiven für die Menschen in Nordafrika zu ermöglichen. Europa ist aufgefordert, Zugang zu individuellen Asylverfahren zu schaffen und ein Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen zu entwickeln. Notwendig ist auch, eine neue Haltung zur Arbeitsmigration einzunehmen. Auch der Diakonie Bundesverband, „Brot für die Welt“ und die Diakonie Katastrophenhilfe bekennen sich zu einer eigenen aktiven Rolle, mit der sie die Umsetzung der Entscheidungen unterstützen wollen.

Mehr Sachlichkeit in die Diskussion um die Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten bringen

Es ist an der Zeit, die aktuelle Situation mit mehr Sachlichkeit zu bewerten. Uns erfüllen die verzerrten populistischen Darstellungen der Realität in der europäischen Bevölkerung mit Sorge, die aus eigennützigen und kurzfristigen – häufig wahltaktischen - Interessen Ängste vor vermeintlichen „Flüchtlingsbewegungen apokalyptischen Ausmaßes“ zu schüren suchen.

Insgesamt flohen bisher etwa 750.000 Personen vor der Gewalt in Libyen. Von ihnen haben etwa 42.000 Menschen seit Januar die EU erreicht. Die Motive, ihr Land zu verlassen und nach Europa oder Deutschland einzureisen, sind unterschiedlich. Unmittelbarer Auslöser sind die massiven Gewalthandlungen in Libyen – nebst der dadurch ausgelösten extrem schlechten Versorgungslage mit Medikamenten und Nahrungsmitteln in den Städten, die unter Beschuss liegen. Kriegsflüchtlinge stehen unter dem Schutz der Genfer Abkommen und haben Anrechte auf Aufnahme und Versorgung. Andere Nordafrikaner, aber auch nicht unmittelbar von den Kriegshandlungen betroffene Libyer, nutzen ihre neu entstandenen Freiheiten und kommen primär als Arbeitssuchende, weil und solange sie keine Aussicht auf ein Ende der zugespitzten Wirtschaftslage in ihren Heimatländern sehen.

Weltweit befinden sich circa 43 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie sind vielfach Flüchtlinge im eigenen Land, also Binnenvertriebene, oder suchen Schutz in Nachbarstaaten – oft Jahre oder Jahrzehnte lang. In der Europäischen Union sind in den letzten Jahren die Zahlen von Asylsuchenden hingegen stark zurück gegangen und nur etwa 15 % der Flüchtlinge weltweit suchen Aufnahme in Europa. Deutschland, aber auch Italien und Frankreich, könnten mehr Flüchtlinge aufnehmen. Aktuelle Untersuchungen wie das Gutachten „Migrationsland 2011“ des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration legen zudem nahe, dass in der deutschen Bevölkerung durchaus die Bereitschaft vorhanden ist, Flüchtlinge aufzunehmen und arbeitsuchenden Menschen aus Drittstaaten eine Chance zu geben.

Perspektiven schaffen vor Ort in Nord- und Westafrika

Nordafrikas neue Regierungen brauchen Beratung und finanzielle Unterstützung beim Aufbau demokratischer, rechtstaatlicher Strukturen auf kommunaler und nationaler Ebene, aber auch beim Aufbau eines flächendeckenden Gesundheits- und Bildungswesens. Sie brauchen Unterstützung bei der friedlichen Lösung der aufgebrochenen Konflikte zwischen verschiedenen Stämmen, Religionsgruppen, politischen Fraktionen. Dringlich sind schließlich vor allem auch Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten in den nord- und westafrikanischen Ländern. Der Beitrag Europas zur Lösung dieser Aufgaben sollte die Agenda Europas bestimmen.

Die bisherige Entwicklungszusammenarbeit mit den nordafrikanischen Staaten muss auf den Prüfstand gestellt werden. Notwendig ist es, gleichberechtigte Partnerschaften aufzubauen, die die Interessen Nordafrikas in den Blick nehmen und unterstützen. Die Entwicklungszusammenarbeit muss vertieft, gestärkt und vor allem langfristig ausgerichtet werden. Die Menschenrechtspolitik muss neu ausgerichtet und glaubhaft werden. Die EU muss die Aufarbeitung von Verbrechen und den Aufbau von unabhängigen Menschenrechtsinstitutionen unterstützen. Das Justizwesen muss demokratisch reformiert werden. Die afrikanischen Staaten müssen gerade für ihre landwirtschaftlichen Produkte endlich uneingeschränkten Zugang zum europäischen Markt erhalten. Chancen finden sich auch beim Ausbau erneuerbarer Energien Stellungnahme – Seite 4 von 7 in der Region. Unter der Voraussetzung, dass hierbei Menschenrechts- und Umweltstandards eingehalten werden, liegen hier Potentiale für nachhaltige Entwicklung.

Im Sinne politischer Kohärenz und Fairness muss gleichzeitig aber auch strukturelle Ungleichheit abgebaut werden – dazu gehört beispielsweise die Abschaffung von EU-Agrarexportsubventionen und anderen Formen des Agrardumpings, die es afrikanischen Kleinbauernfamilien selbst im eigenen Land unmöglich machen, gegenüber EU-Produkten konkurrenzfähig zu werden. Die europäische Fischereipolitik muss - anders als in der Vergangenheit - darauf achten, dass Europas hoch gerüstete Fangflotten nicht die westafrikanischen Küsten leer fischen und damit Einkommensgrundlagen und Arbeitsmöglichkeiten für Kleinfischer an den Küsten zunichte machen.

Soforthilfe für die Flüchtlinge vor Ort

Die Wirtschaftskraft der Haushalte und der Regionen in den Nachbarländern Libyens, die ohne viel Aufhebens Flüchtlinge aufnehmen, ist in der Regel selbst sehr schwach. Sie benötigen bei der Bewältigung der gewaltigen ökonomischen und sozialen Zusatzbelastungen dringend Unterstützung, um nicht auch selbst ökonomisch ganz abzustürzen. Der Internationale Währungsfonds schätzt den Finanzierungsbedarf der Länder in Nordafrika und im Mittleren Osten bis 2013 auf mehr als 160 Milliarden US-Dollar. Anlässlich des G 8-Gipfels in Frankreich unterstrich er, dass Hilfe von außen notwendig sei. Für Ägypten wird in den kommenden zwei Jahren ein Finanzierungsbedarf von bis zu 12 Milliarden US-Dollar angenommen. Die Regierung Tunesiens benötige kurzfristig 3,7 Milliarden US-Dollar. Hier sind die europäischen Regierungen und Privatspender gefragt.

Die evangelischen Hilfswerke Diakonie Katastrophenhilfe und „Brot für die Welt“ rufen dazu auf, Tunesien und Ägypten bei der Versorgung der Flüchtlinge aus Libyen zu unterstützen und mittelfristig Perspektiven in den Herkunftsländern derer, die auf der Suche nach sozialer und wirtschaftlicher Sicherheit nach Europa kommen, zu schaffen. Sie fordern tatkräftige Solidarität mit denen, die vor Gewalt, Krieg und Armut fliehen. Denn diese Menschen benötigen Unterstützung bei der Heilung ihrer physischen und psychischen Wunden und ihrer emotional schwierigen Lebenslage.

Die Diakonie Katastrophenhilfe unterstützt im ägyptischen Grenzort Salloum die Versorgung der Flüchtlinge mit Nahrungsmitteln und Trinkwasser. Seit Anfang März verteilen Hilfskräfte der Partnerorganisation täglich 4.200 bis 4.800 Mahlzeiten sowie die gleiche Anzahl an Flaschen mit Trinkwasser an die Flüchtlinge. Allein bis Anfang April konnten insgesamt mehr als 66.000 Mahlzeiten und 50.000 Liter Trinkwasser ausgegeben werden. Sozialarbeiter/innen leisten zudem psychosoziale Hilfe, insbesondere für Frauen und Kinder, die von den Gewaltauseinandersetzungen traumatisiert sind, und schaffen Spiel- und Sportmöglichkeiten, um den Familien zu helfen, die Schrecken der Gewalt und Flucht zu verarbeiten und die Wartezeit zu überbrücken.

Gemeinsam mit den Partnern der ACT Alliance will die Diakonie Katastrophenhilfe zudem dazu beitragen, die Sanitär- und Wasserversorgung in Flüchtlingslagern an der tunesisch-libyschen Grenze zu verbessern. Die schnell entstandenen Auffanglager am Grenzpunkt Shousha waren nicht auf längere Aufenthaltszeiten ausgerichtet. Es fehlt daher an Sanitäreinrichtungen und Entsorgungsmöglichkeiten für Abfall und Abwasser. Insgesamt soll der Ausbau der Sanitär- und Wasserversorgung rund 10.000 Flüchtlingen zugute kommen. Sobald die Sicherheitslage es zulässt, wollen die Mitglieder der ACT Alliance zudem auch in Libyen selbst Hilfe leisten.

Zugang zu fairem Asylverfahren gewährleisten

Es muss sichergestellt werden, dass in Seenot geratene Menschen unverzüglich gerettet werden. Berichte über Tote infolge von in Seenot geratenen Schiffen, die zwar bemerkt worden sind, aber nicht gerettet wurden, erfüllen uns mit Sorge. Die EU wie auch die Bundesregierung müssen sicherstellen, dass Menschen in Seenot nicht zurückgewiesen oder abgedrängt werden.

Das europäische Asylsystem weist systematische Schwachstellen auf, die den angemessenen Umgang mit der aktuellen Situation stark erschweren.

  • Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen allen Menschen, die die EU erreichen, Zugang zu einem fairen Asylverfahren bieten.
  • Die Flüchtlingsaufnahme in Europa muss gerechter werden. Die Dublin II-Verordnung (Regelung, wonach derjenige Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, bei dem der Schutzsuchende die Grenze übertreten hat) sollte so verändert werden, dass die Verteilung der Schutzsuchenden anderen Kriterien folgt. Familiäre, kulturelle, humanitäre oder sonstige Bindungen zu dem angestrebten Mitgliedstaat, sind stärker zu berücksichtigen. Bei der Verteilung sind die Bevölkerungszahl und die Stärke der Volkswirtschaft der EU-Mitgliedsstaaten einzubeziehen.

Asylverfahren und Aufnahmebedingungen müssen die europäischen minimalen Standards erfüllen. Dies ist in der Praxis nicht grundsätzlich gewährleistet: In der deutschen Rechtsprechung wird mittlerweile wiederholt gerügt, dass in Italien die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende nicht den europäischen Mindeststandards genügen; seit Beginn des Jahres werden Asylsuchende zumindest vorübergehend nicht mehr nach Griechenland überstellt. Angesichts solcher Entscheidungen muss Deutschland ohnehin die Zuständigkeit für das Asylverfahren übernehmen. Diakonische Flüchtlings- und Verfahrensberatungsstellen bieten Flüchtlingen Beratung und Beistand. Sie stehen ihnen im Asylverfahren zur Seite, bereiten auf die Anhörung vor und vermitteln qualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Hauptziel der Beratungsstellen ist es, Flüchtlinge in die Lage zu versetzen, das deutsche Asylverfahren zu verstehen und daraufhin selbstverantwortlich und sachgerecht handeln zu können.

  • Innerhalb Europas muss eine neue, solidarische und gerechtere Verteilung der Aufnahme von Schutzsuchenden ausgehandelt werden. Auf dem Weg in ein gemeinsames Schutzsystem Europas müssen in allen EU-Staaten gleiche Standards eingefordert werden. 
  • Die zukünftige Asylpolitik der Europäischen Union sollte nicht weiter auf die Auslagerung der Flüchtlings- und Migrationskontrolle setzen. Der Schutz von potentiellen Flüchtlingen, die die EU noch nicht erreicht haben, muss gewährleistet werden. Eine zukünftige Kooperation mit Nachbarstaaten der EU darf nur erfolgen, wenn damit keine Menschenrechtsverletzungen der Transitstaaten an Flüchtlingen und Migranten in Kauf genommen werden.

Humanitäre Aufnahme in Form von Neuansiedlung (Resettlement) in Deutschland ermöglichen

In Libyen lebten zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Unruhen und Gewalt hunderttausende internationale Arbeitsmigranten, die durch den Konflikt dort in große Notlagen geraten sind. Ferner hielten und halten sich in Libyen auch Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aus anderen Nachbarländern auf. Diese Flüchtlinge bedürfen besonderen Schutzes. Sie stammen fast durchweg aus instabilen Bürgerkriegsländern wie Äthiopien, Eritrea und Sudan oder aus „failed states“ wie Somalia. Laut UNHCR haben sich 8.000 von UNHCR registrierte Flüchtlinge vor Ausbruch des Krieges in Libyen aufgehalten, mindestens weitere 3.000 nicht registrierte Flüchtlinge sind nach den Schätzungen noch im Land. Unter dem libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi wurden diese Flüchtlinge von der Ausreise nach Europa abgehalten – auch weil die EU in diesem Interesse mit Gaddafi zusammenarbeitete. Diese Flüchtlinge sind in Libyen zwischen die Fronten geraten. Effektiven Schutz böte den Flüchtlingen, die definitiv nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, die Aufnahme direkt aus dem Land. Ein dauerhafter und wirksamer Schutz wäre ein Neuansiedlungsprogramm nach dem Vorbild des europäischen Programms für irakische Flüchtlinge im Jahr 2009.

  • Deutschland sollte zusammen mit den anderen EU-Staaten die Blockade zwischen Europäischem Rat und Europäischem Parlament überwinden helfen, um das zur Entscheidung anstehende Neuansiedlungsprogramm der EU endlich auf den Weg zu bringen. Die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Aufnahme an den vom UNHCR identifizierten Dringlichkeiten orientieren. Der UNHCR setzt Prioritäten für besonders verletzliche Flüchtlinge: für Frauen „at risk“, Kinder, Überlebende von Gewalt und Folter, Flüchtlinge mit dringenden medizinischen Indikationen. Langfristig sollte Deutschland eine jährliche Quote an Aufnahmeplätzen im Rahmen von Neuansiedlungsprogrammen etablieren. 

Die Aufnahme von 2.500 irakischen Flüchtlingen in Deutschland aus Syrien und Jordanien 2009 stellt eine positive Erfahrung dar. Auf die bereits erprobten Strukturen sollte für ein zukünftiges regelmäßiges Programm und auch bei weiteren ad hoc-Aufnahmen aufgebaut werden. Die kirchlich-diakonisch getragenen Migrationsdienste können hierzu einen unterstützenden Beitrag leisten. Sie haben bereits die Aufnahme der Resettlement-Flüchtlinge aus dem Irak im Jahr 2009/2010 begleitet und bilden bereits seit Jahrzehnten zentrale Scharniere für die Integration in der Einwanderungsgesellschaft. Sie sind in der Lage, profunde unterstützende Leistungen für die Eingliederung von Neuankömmlingen in das örtliche Gemeinwesen zu erbringen und arbeiten dabei eng mit Migrantenorganisationen zusammen. Diese Strukturen könnten auch in Zukunft für Resettlement-Programme genutzt werden.

Eine neue Haltung zur Arbeitsmigration einnehmen und nicht auf Abschottung setzen

Die EU darf die Nutzung von Entwicklungschancen nicht verhindern, indem sie arbeitsuchende Menschen vor und an den Grenzen Europas illegalisiert oder abwehrt. Migration muss als entwicklungspolitische Gestaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Sie sollte nicht grundsätzlich abgelehnt oder in negatives Licht gerückt werden. Denn weniger Konflikte und mehr Demokratie und Entwicklung führen nicht unbedingt zu weniger Migration. Oft ist das Gegenteil der Fall. Ein gewisses Bildungs- und Einkommensniveau begünstigt Migration zumindest so lange, bis sich die Chancen eines ganzen Landes nachhaltig und langfristig verbessern. Die in Tunesien neu gewonnene Freizügigkeit sollte positiv bewertet werden, denn sie ist Ausdruck einer zurückgewonnenen Möglichkeit selbstbestimmten Handelns, das für die Entwicklung unabdingbar ist.

Politische Konzepte und Instrumente zu Migration und Entwicklung sollten eine rechtebasierte Grundlage haben, denn Menschenrechte sind sowohl das Mittel als auch das Ziel von Entwicklung. Ein rechtebasierter Ansatz erfordert, dass im Rahmen der Migrationspolitik ein Beitrag zur Erfüllung menschenrechtlicher Verpflichtungen geleistet wird. Viele Menschen in Ländern außerhalb der EU sind durch global ungleiche Entwicklung und ungerechte Handelsbeziehungen ihrer Existenzgrundlage beraubt, oder sie haben durch die Konflikte und politischen Umwälzungen Nordafrikas ihre Einkommensmöglichkeiten verloren. Chancen, zwecks Arbeitsaufnahme legal in die EU einzureisen, sind kaum vorhanden. Die Einschränkung legaler Migrationswege drängt Migrationswillige in die Illegalität und bringt sie damit in die Gefahr, zu Opfern von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Insbesondere Frauen und Kinder sind häufig von gewaltsamen Übergriffen und Ausbeutung betroffen. Auf der anderen Seite meldet die deutsche Wirtschaft Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften. Die zukünftige Arbeitsimmigration muss bewusst gestaltet und sollte nicht verhindert werden.

  • Es müssen lang überfällige legale Einwanderungsmöglichkeiten geschaffen werden.
  • Die bestehenden Einwanderungsregelungen müssen so geändert und erleichtert werden, dass Arbeitssuchende, deren Fähigkeiten bei uns gebraucht werden eine faire und realistische Chance erhalten.

Wir begrüßen daher die Einrichtung einer parteiübergreifend besetzten „Hochrangigen Konsensgruppe“ am 13. Mai 2011, die zur Versachlichung der Diskussion beitragen und Gesetzesvorschläge erarbeiten will, um erleichterte Möglichkeiten für eine Arbeitskräfteimmigration auch aus Drittstaaten zu schaffen. Gesetzesänderungen und eine unvoreingenommene Haltung zur Aufnahme, wie sie mit Blick auf die Demografie und den Fachkräftemangel gefordert werden, könnten mittelfristig auch helfen, wenigstens einem Teil der sich in Not Befindlichen zu helfen und das Asylsystem zu entlasten. Internationale Migration, wenn sie vernünftig gestaltet werden soll, bedeutet auch Aufgaben für begleitende soziale Arbeit. Die Entscheidung von Männern und Frauen, die vertraute Heimat zu verlassen, ist sehr weitreichend und mit Risiken behaftet. Auswanderungswillige machen sich leicht ein falsches Bild von Europa. Die Jobaussichten und Verdienstmöglichkeiten, die sie dort erwarten, stehen oft in keinem Verhältnis zu den Mühen des Aufwands, die sie auf dem Wege dahin zu erbringen haben. Diesen Menschen Informationen über die Risiken und Möglichkeiten bei der Immigration zu bieten, ist im Interesse aller. Dazu bedarf es in den Herkunftsländern neuer Angebote der Beratung. Sie müssen den Standards der sozialen Arbeit entsprechen. Es geht vor allem darum, Zugang zu Information zu ermöglichen., die den Auswanderungswilligen eine realistische Einschätzung ihrer Chancen auf dem EU-Binnenmarkt bzw. an ihrem angestrebten Zielort ermöglicht und dabei ihre Fähigkeiten und Qualifikationen berücksichtigt.

Die notwendigen politischen Entscheidungen jetzt treffen

Die Steuerung von Zuwanderung nach Europa ist eine politische Aufgabe, bei der nicht allein wirtschaftliche Interessen den Ausschlag geben dürfen, sondern, neben humanitären und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten, auch die Perspektiven und Rechte der Arbeitssuchenden in den Blick zu nehmen sind. Die eigenständigen Staatenpflichten aus dem deutschen Asylrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention dürfen weder durch Regelungen zur erleichterten Arbeitsmigration noch durch die eminent notwendigen Zusagen für die Neuansiedlung von Flüchtlingen ausgehebelt werden. Durch die Veränderungen in Nordafrika hat die EU eine neue Chance bekommen, ihre allein auf Abschottung ausgerichtete Flüchtlings- und Migrationspolitik maßgeblich zu ändern. Die Zusammenarbeit mit Staaten, die unter massiven Verletzungen der Menschenrechte Flüchtlingen und Arbeitsuchenden den Zugang nach Europa verwehren, darf nicht fortgesetzt werden. Es ist Zeit für die EU, eine humanere Asylpolitik zu entwickeln. Und es bedarf einer Politik, die sich orientiert an den Menschenrechten der Frauen, Männer und Kinder, die ihre Herkunftsländer verlassen, um woanders ein besseres Leben zu führen.

Berlin/Stuttgart am 23. Juni 2011