EAK: KDV-Beratung und Gewissensbildung haben eine neue Bedeutung

Ganz im Zeichen der Diskussionen um das neue Wehrdienstgesetz, um Fragen der Gewissensbildung und eines zunehmenden Bedarfs an Beratungen zur Kriegsdienstverweigerung stand die diesjährige Jahrestagung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in Hamburg. „Die Themen Kriegsdienstverweigerung und Gewissensfragen haben eine sehr große Bedeutung erhalten in den vergangenen Monaten, worauf sich die EAK nun einstellt“, macht EAK-Geschäftsführer Wolfgang M. Burggraf deutlich.

Die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der alle Leitenden Geistlichen und die leitenden Juristinnen und Juristen der Landeskirchen angehören, hatte im Juli beschlossen, die Kirchenleitungen der Landeskirchen darum zu bitten, in ihrer jeweiligen Landeskirche zu prüfen, wie die kirchlichen Beratungskapazitäten zum Themenbereich KDV erhöht werden können. Dies hatte die EAK angeregt. Ziel: Den Aufbau eines EKD-weiten Netzwerks für die KDV-Beratung in allen Landeskirchen ermöglichen. Dazu sollte auch die Benennung einer Beauftragten oder eines Beauftragten für KDV-Beratung in jeder Landeskirche erfolgen. In einem Schreiben hatte die EAK im Anschluss an die Kirchenkonferenz die Landesbischöfe, Präsides, Kirchenpräsidenten und Landessuperintendenten darauf hingewiesen und darum gebeten, entsprechende Ansprechpersonen zu benennen. Mittlerweile sind dem fast alle Landeskirchen bereits gefolgt.

„Wir sind froh und dankbar, dass die Landeskirchen dieses Thema aufgenommen und erkannt haben, dass hier Handlungsbedarf besteht“, meint EAK-Geschäftsführer Wolfgang M. Burggraf, der gemeinsam mit dem pfälzischen Friedensbeauftragten und KDV-Berater Gregor Rehm in der Kirchenkonferenz über aktuelle Fragen zur Kriegsdienstverweigerung und Beratung informiert hatte. Und er betont: „Die Beratung und die Begleitung von Menschen in Gewissensfragen ist eine zentrale Frage der christlichen Seelsorge.“

„Die Beratung im Zusammenhang mit Kriegsdienstverweigerung ist eine seelsorgerliche Gewissensbegleitung im Geist christlicher Friedensethik und der Gewissensfreiheit“, unterstreicht Gregor Rehm. Dafür bedürfe es aber auch Menschen, die in diesen Fragen qualifiziert sind und den ratssuchenden Menschen helfen und zur Seite stehen könnten, ist er überzeugt. Darum hat die EAK ein Qualifizierungsprogramm zur Stärkung eines bundesweiten Netzwerks von kirchlichen KDV-Beraterinnen und -Beratern in den Landeskirchen der EKD erarbeitet, das auf der EAK-Jahrestagung vorgestellt und gebilligt wurde. Die Teilnehmenden sollen dabei von den Landeskirchen benannt werden. 

Da mit Beginn des kommenden Jahres volljährig gewordene junge Menschen erstmals einen Fragebogen zum Wehrdienst zugeschickt bekommen, der sie vor die Frage stellt, ob sie freiwillig einen sogenannten Basiswehrdienst leisten wollen, soll ab Januar dieses Qualifizierungsprogramm starten. Denn die EAK geht davon, dass ab dann auch der Beratungsbedarf zur Kriegsdienstverweigerung deutlich weiter steigen wird.