EAK begrüßt EuGH-Urteil: Flucht vor Wehrdienst kann Asylgrund sein

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, wonach eine Flucht vor dem Wehrdienst in Syrien ein Asylgrund sein kann. „Das zeigt, das das Verhalten vieler deutscher Behörden und Gerichte, Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus Kriegsgebieten ein Asylrecht zu verweigern, nicht mit den europäischen Menschenrechten im Einklang steht“, meint Wolfgang Buff, einer der Sprecher der EAK, zu dem EuGH-Urteil.

Auch im zu Grunde liegenden Fall hatte das Bundesamt für Migration und Flucht (Bamf) das Asylgesuch eines wehrpflichtigen Syrers nicht anerkannt. Der Mann war aus Syrien geflohen, um den Wehrdienst nicht antreten zu müssen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihm aber nur einen subsidiären Schutz gewährt, nicht aber einen Flüchtlingsstatus. Anders als das Bamf erkannten die europäischen Richter hier aber durchaus Asylgründe. In vielen Fällen sei die Verweigerung des Militärdienstes gewiss Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugungen oder habe seinen Grund in der Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen, heißt es in dem Urteil (Rechtssache C-238/19).

„Es gibt viele Fälle, wo Menschen den Militärdienst verweigern oder desertieren, weil ihr Kriegsdienst eine Teilnahme an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeuten würde. Allein dies wäre schon Grund genug, den Betroffenen in Deutschland Schutz und Asyl zu gewähren“, betont Maike Rolf, die die EAK im Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) vertritt und für EBCO im European Youth Forum mitwirkt. „Es geht aber auch darum, deutlich zu machen, dass Kriegsdienstverweigerung ein unverzichtbarer Teil der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist. Eine Verweigerung des Kriegsdienstes, ebenso aber auch eine Desertion sind mutige persönliche Schritte aus Gewissensnot, die zu achten und zu schützen, aber nicht zu verfolgen sind“, so Maike Rolf.

Nun hofft die EAK darauf, dass die deutschen Behörden und die deutschen Gerichte hier ihre bisherige Einschätzung ändern und das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung auch bei Flüchtlingen als Asylgrund anerkennen, meint Wolfgang Buff.