70 Jahre EAK: Kathrin Groh: „Auch in Kriegszeiten hat das Gewissen den Vorrang“

Die Verweigerung des Kriegsdienstes an der Waffe aus Gewissensgründen ist in Deutschland ein Grundrecht. Doch in Europa ist Krieg, europäische Staaten setzen auf Aufrüstung und Abschreckung, die Bundeswehr soll personell stärker werden, die Wehrpflicht wird diskutiert. Gerät dabei das KDV-Grundrecht unter Druck? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) bei ihrem 70-jährigen Jubiläum in Stuttgart.

„Krisenzeiten verführen dazu, Gesetzesvorbehalte von Grundrechten umfassender auszunutzen, ihre abwehrrechtlichen Dimensionen stärker einzuschränken und die Gemeinschaftsbezogenheit von Freiheit intensiver zu betonen. Das kann auch dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung passieren“, gab in Stuttgart Professor Dr. Kathrin Groh zu bedenken. Dies könne beispielsweise durch eine Verschärfung des Anerkennungsverfahrens mit einer Beschränkung der Anerkennungspraxis für Kriegsdienstverweigernde geschehen, so die Juristin von der Bundeswehruniversität in München. 

Vor wenigen Jahren habe es so ausgehen, als hätte sich das Thema Kriegsdienstverweigerung mit der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland totgelaufen, meinte die Juristin. Kaum noch KDV-Anträge seien gestellt worden. „Und dann startete Russland im Februar 2022 seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Nun liegt der verpflichtende Wehrdienst in der Luft“, so Kathrin Groh. Gerade Jüngere würden die Wehrpflicht und hätten Sorge, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Kriegsfall nicht viel wert wäre. 

„Diese Furcht wird angeheizt durch einen Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs 2025“, sagt Kathrin Groh. Denn hier hätten die Richter quasi erklärt, dass im Kriegsfall dieses Grundrecht auf Eis gelegt und wehrpflichte Männer zum Kriegsdienst an der Waffe hergezogen werden könnten, auch wenn ihr Gewissen es verbiete, andere Menschen im Krieg mit Waffen zu töten, so die Juristin. Doch hier hat sie eine klare Meinung: „Das stimmt mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht überein.“ 

Der Gesetzgeber sei zwar verpflichtet, die militärische Landesverteidigung möglichst wirksam auszugestalten. Doch trotzdem werde die Spannungslage zwischen einer effektiven Landesverteidigung, die die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr beinhalte, und dem Gewissenszwang des Einzelnen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Kriegszeiten immer grundsätzlich vom Bundesverfassungsgericht zugunsten eines Vorrangs des Gewissens aufgelöst. Groh: „Denn der Krieg ist logischerweise der allesentscheidende Wirkbereich des Grundrechts.“ In vielen Staaten wie zum Beispiel in der Ukraine wirke das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausschließlich im Friedensfall, im Kriegsfall werde es ausgesetzt. „Könnte das in Deutschland auch passieren? Ganz klare Antwort: Nein, könnte es nicht“, machte die Juristin in Stuttgart klar.

Sie hält dies auch aus praktischen Gründen nicht für wahrscheinlich: Sollte eine Wehrpflicht eingeführt werden, benötigt die Bundeswehr nur einen geringen Teil der wehrpflichtigen Männer: „Damit könnte dies gegen die Wehrgerechtigkeit verstoßen. Deswegen wird der Gesetzgeber wohl eher froh sein, wenn viele junge Männer den Wehrdienst verweigern“. 

„Wir erleben schon, dass viele junge Menschen misstrauisch sind, ob dieses Grundrecht wirklich Bestand hat“, betonte dennoch Dr. Annika Schreiter, die Generalsekretärin der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej). Und sie gab zu bedenken: „Viele Jugendliche haben das Gefühl, dass Politik über ihre Köpfe hinweg entschieden werde. Dem stimmte auch Sofia Rückle, die Vorsitzende der Evangelischen Jugend Stuttgart, zu. „Junge Menschen erleben öfter, dass sie nicht respektiert werden. Dennoch beschäftigen diese Fragen viele Jugendliche“, machte sie in Stuttgart deutlich. Hier bestehe ein großes Misstrauen in den Staat bei den Jüngeren, betonten beide. Dies zeige sich nicht nur in Fragen der Kriegsdienstverweigerung und einer möglichen Wehrpflicht.

„Die Frage nach der Kriegsdienstverweigerung ist sehr aktuell“, unterstrich auch der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Friedrich Kramer. Diese Frage stände, gerade bei jüngeren Menschen, ständig im Raum und könne sehr rasch aktuell werden, gab er zu bedenken. 

Die Veranstaltung im zum Nachschauen:: https://youtube.com/live/q9eaF_KgM4c?feature=share