US-Deserteur bekommt kein Asyl in Deutschland

München/Offenbach (epd). Der desertierte US-Soldat André Shepherd wird in Deutschland nicht als Flüchtling anerkannt. Das Bayerische Verwaltungsgericht München wies am Donnerstag die Klage Shepherds ab. Der heute 39-Jährige hatte schon 2008 erfolglos einen Antrag auf Asyl gestellt, nachdem er einen Einsatzbefehl in den Irak bekommen hatte. Der Kläger habe nicht glaubhaft machen können, bei einem weiteren Einsatz „in die Begehung von Kriegsverbrechen“ verwickelt zu werden, teilte das Gericht mit. Im Deutschland bleiben darf Shepherd dennoch. Er hat eine vom Asylantrag unabhängige Niederlassungserlaubnis.

Shepherds Fall beschäftigte die Gerichte seit langem. Der Soldat war 2007 aus der Kaserne Katterbach in Ansbach verschwunden, nachdem er zum zweiten Mal in den Irakkrieg abgeordnet worden war. Im Jahr 2008 stellte Shepherd in Deutschland erfolglos Antrag auf Asyl. Er hatte sich dabei auf eine EU-Richtlinie berufen, die Soldaten Schutz gewährt, die sich mit einer Desertion der Teilnahme an völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und deswegen Verfolgung fürchten müssen. Zuletzt hatte sich sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Fall beschäftigt - und das Verfahren nach Deutschland zurückverwiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof setzte in der Anhörung am Mittwoch andere Schwerpunkte als es Beobachter, unter anderem Shepherds Rechtsanwalt Reinhard Marx, erwartet oder erhofft hatten: Nicht mögliche US-Kriegsverbrechen im Irakkrieg, sondern Shepherds Beweggründe für den Eintritt in die Armee und die spätere Desertion standen im Fokus des Gerichts um den Vorsitzenden Richter Josef Nuber. Man habe sich viel Zeit genommen, um die Frage zu klären, ob Shepherds „Vorbringen glaubhaft ist, mit seinen moralisch-ethischen Zweifeln“, sagte Nuber am Ende der Verhandlung.

Das Gericht begründete seine Entscheidung gegen eine Gewährung von Asyl unter anderem auch damit, dass sich Shepherd bis April 2007 nicht ernsthaft mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt und auch sonst keinen Versuch unternommen habe, in eine andere Einheit versetzt zu werden. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts gewesen zu klären, ob der militärische Einmarsch in den Irak völkerrechtswidrig gewesen sei oder die US-Armee Kriegsverbrechen begangen habe.

Shepherd führte in der mehrstündigen Verhandlung aus, für ihn sei die Desertion letztlich der einzige Ausweg gewesen. Ein weiterer Kriegseinsatz sei ihm unvorstellbar gewesen, ein Antrag als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach US-Regularien habe in seinem Fall keine Aussicht auf Erfolg gehabt.

Noch vor Bekanntwerden des Urteils am Donnerstag meldete sich die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) zu Wort. Sie kritisierte indirekt die Gerichtsverhandlung in München, bei der vor allem die persönliche Glaubwürdigkeit Shepherds in den Blick genommen, aber nur kurz danach gefragt wurde, ob seine Einheit an Kriegsverbrechen beteiligt war: „Ich hätte es begrüßt, wenn das Gericht hier im Verfahren andere Schwerpunkte gesetzt und stärker die Glaubens- und Gewissensfreiheit jedes Menschen unterstrichen hätte“, sagte EAK-Geschäftsführer Wolfgang Burggraf.

Bereits vor der Verkündigung des Urteils hatte Shepherds Anwalt Reinhard Marx angekündigt, im Bedarfsfall einen Antrag auf Berufung einreichen zu wollen. Trotz der Ablehnung des Asylbegehrens kann der Ex-Soldat in Deutschland bleiben. Denn er besitze unabhängig von seinem Asylersuchen bereits eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland, erläuterte sein Anwalt.

Shepherd wird seit vielen Jahren von dem Offenbacher Verein „Connection“ begleitet und aus dem Rechtshilfefonds der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl unterstützt. Auch diese beiden Organisationen kritisierten, dass sich das Gericht „einzig und allein auf die Glaubhaftigkeit des Klägers“ konzentriert habe. Dass sich eine Gewissensentscheidung über längere Zeiträume entwickelt, habe in der Logik des Verwaltungsgerichts München offenbar keinen Platz, sagte Bernd Mesovic von Pro Asyl.