Urteil: Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Studienkosten zurückzahlen

Düsseldorf (epd). Ein ehemaliger und vorzeitig entlassener Zeitsoldat muss die Kosten für sein Medizinstudium und die ärztliche Fachausbildung während der Bundeswehr-Dienstzeit zurückzahlen. Zu Recht verlange die Bundeswehr von dem Mann Kosten in Höhe von insgesamt 57.000 Euro zurück, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag (AZ: 10 K 15016/16). Allerdings müsse dem ehemaligen Sanitätsoffizier und Kriegsdienstverweigerer die Möglichkeit einer Stundung beziehungsweise Ratenzahlung eingeräumt werden. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberveraltungsgericht Münster gestellt werden. 

Die Richter würdigten, dass die Bundeswehr darauf verzichtet habe, gezahlte Gelder in voller Höhe zurückzuverlangen. Die Bundesrepublik hatte dem Zeitsoldaten nämlich für die Dauer der Beurlaubung zum Studium an der Düsseldorfer Uni ein sogenanntes Ausbildungsgeld gezahlt. Dieses Ausbildungsgeld sei nicht Teil der Rückforderungen, erläuterte das Gericht. Vielmehr habe die Bundeswehr ihre Forderungen auf die vom Kläger ersparten Aufwendungen für Lebensunterhalt, Studiengebühren und Lernmittel begrenzt. Dafür habe sie zu Recht auf die Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks zum durchschnittlichen studentischen Lebensbedarf zurückgegriffen. 

Mit dieser Kostenbegrenzung habe die Bundeswehr eine besondere Härte vermieden, hieß es. Denn Erstattungsforderungen dürften Betroffene nicht von der Kriegsdienstverweigerung abschrecken. Darüber hinaus habe die Bundeswehr auch zu Recht anteilige Kosten der absolvierten Fachausbildungen, insbesondere der klinischen Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesie, zurückgefordert.