Sanitätsoffizier-Anwärter darf Kriegsdienst verweigern

Mainz (epd). Ein Sanitätsoffizier-Anwärter der Bundeswehr aus Rheinland-Pfalz hat gerichtlich seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durchgesetzt. Das Mainzer Verwaltungsgericht gab am Freitag einer Klage des Leutnants statt, dessen Antrag zunächst abgelehnt worden war. (AZ: 4 K 136/15.MZ)

In der mündlichen Verhandlung hatte der Mann dargelegt, dass er sich zunächst ein falsches Bild von der Bundeswehr gemacht habe. Die Entscheidung für eine Laufbahn als Offizier des Sanitätsdienstes habe er 2008 nach Berichten über Hilfseinsätze bei der Tsunami-Katastrophe in Südasien getroffen. Außerdem habe er geglaubt, auch in Afghanistan helfe die Bundeswehr beim Aufbau eines Gesundheitswesens.

"Man geht aber nicht als Arzt, sondern als Soldat in den Einsatz", sagte er in der mündlichen Verhandlung. "Man ist bewaffnet, nimmt an Patrouillen teil und gegebenenfalls auch an Gefechten." Noch vor Ende seiner Arztausbildung sei ihm bewusst geworden, dass die Existenz von Sanitätsärzten Militäreinsätze erst ermögliche. Daran habe er nicht mehr teilnehmen wollen und können.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung Anfang 2014 leistete der Leutnant sein praktisches Jahr in einem Krankenhaus ab. Er wurde sofort von dort abberufen und in die Autowerkstatt einer Feldjägereinheit nach Mainz versetzt.

Die Mainzer Richter stuften die Äußerungen des Leutnants als glaubwürdig ein. Für eine Gewissensentscheidung spreche, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Verweigerung nicht wissen konnte, ob er sein von der Bundeswehr finanziertes Studium überhaupt noch abschließen würde. 

Das für die Anerkennungsverfahren zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hatte keinen Vertreter zu der Verhandlung geschickt. Nach seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wird der Soldat der Bundeswehr voraussichtlich einen Teil der Ausbildungskosten erstatten müssen.

Das Verwaltungsgericht Mainz verhandelte nach eigenen Angaben zum ersten Mal seit Aussetzung der Wehrpflicht über eine nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerung. Ein zweiter ähnlicher Fall sei derzeit ebenfalls vor Gericht anhängig. Allerdings sind Verweigerungen von Soldaten keine Einzelfälle. Vom 1. Juli 2011 bis zum 29. Februar 2016 gingen beim Bundesamt insgesamt 1.797 Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ein. "In diesem Zeitraum wurden 1.414 Antragsteller als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, 416 Anträge wurden abgelehnt", teilte die Behörde auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.