PFC im Grundwasser: SPD fordert Bundeswehr zum Handeln auf

Manching (epd). Wer trägt die Verantwortung für die Verseuchung des Grundwassers rund um den Bundeswehr-Fliegerhorst in Manching bei Ingolstadt? Für den SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn ist klar: Das Militär habe über Jahrzehnte bei Einsätzen und Übungen Löschschaum mit giftigen polyfluorierten Chemikalien (PFC) verwendet - nun müsse die Armee für die Folgeschäden aufkommen, schreibt er in einem Brief an die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). 

Die Lebensqualität und wirtschaftliche Situation vieler Menschen sei bereits massiv beeinträchtigt, schreibt von Brunn. Weil viele Haus- und landwirtschaftliche Brunnen den PFC-Schwellenwert für Grundwasser überschreiten, habe das Landratsamt Pfaffenhofen die Nutzung des Oberflächen- und Grundwassers für 14 Jahre verboten. Dies gelte auch für Freizeitgrundstücke. Die Nutzung von Oberflächenwasser nördlich und nordöstlich des Flugplatzes sei ebenfalls verboten.

Viele Landwirte im Umfeld des Flughafens müssten ihre Kulturen aber bewässern, um eine ausreichende ernte sicherzustellen. Halten sie sich nicht an die amtlichen Verfügungen drohten Zwangsgeld-Verfahren. Sie trügen laut Fachbehörden zudem die Verantwortung für ihre Produkte. Sollten diese beim Inverkehrbringen die PFC-Grenzwerte nicht einhalten, könnten die Bauern juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Es seien rund 400 Hektar Acker von der Situation betroffen.

Das Bundesverteidigungsministerium teilte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit, dass die Bundeswehr die Themen Umwelt- und Gesundheitsschutz sehr ernst nehme" und seit Jahren "zielgerichtet und umfassend Boden- und Gewässerkontaminationen auf militärischen Liegenschaften" bearbeite. Die Situation in Manching sei aber nicht Bundeswehr-spezifisch. Löschschäume mit PFC seien weltweit auf zivilen und militärischen Flugplätzen eingesetzt worden. 

Seit dem Jahr 2007 sei mit der 11. Verordnung zur Änderung der chemikalienrechtlichen Verordnungen die Nutzung von PFC-haltigem Löschschaum mit einer bestimmten Konzentration verboten. Daran halte man sich selbstverständlich. Betroffene Bürger könnten ans Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ihre Schadensersatzforderungen stellen - diese würden dann jeweils im Einzelfall geprüft, teilte das Ministerium weiter mit. 

Von Brunn forderte, die Bundeswehr müsse zu ihrer Verantwortung als Verursacher stehen. Eine "weitere Eintragung von PFC" müsse sofort gestoppt und alles getan werden, um negative Auswirkungen auf die Gesundheit zu mindern und zu vermeiden. Man fordere "ein Angebot zur schnellen und unbürokratischen Entschädigung der Betroffenen". Die Bundeswehr müsse zudem die Kosten für eine Untersuchung und eine mögliche Altlasten-Sanierung übernehmen, forderte er.

Dem Landtagsabgeordneten von Brunn wolle das Ministerium zeitnah auf seinen Brief antworten, kündigte ein Sprecher an. Von Brunn gab sich auf epd-Anfrage verärgert: "Die Antworten des Ministeriums sind nichtssagend, die Sorgen der Bürger werden nicht ernstgenommen." Er kenne Betroffene, die sich an das Bundesamt gewandt aber entweder gar keine oder keine zufriedenstellende Antwort bekommen hätten: "Die Verjährungsfristen laufen. Die Bundeswehr will das aussitzen."