pax christi: Geforderte "Kriegstüchtigkeit" widerspricht Verfassung
Stuttgart (epd). Wenn deutsche Kriegstüchtigkeit eingefordert wird, widerspricht dies nach Ansicht der internationalen katholischen Friedensbewegung „pax christi“ dem Friedensgebot der Verfassung. Das Grundgesetz habe zunächst keine Aufstellung von Streitkräften vorgesehen, schrieb pax christi Rottenburg-Stuttgart am Montag in einer Erklärung zum 75. Jahrestag der Proklamation des Grundgesetzes. Die später eingefügten Artikel 12a und 87a für den Verteidigungsfall rechtfertigten in keinem Fall Militäreinsätze im Ausland. Bei der Sicherung und Schaffung von Frieden und umfassender menschlicher Sicherheit hätten zivile Mittel absoluten Vorrang.
Nach Artikel 24 (2) könne sich der Bund „zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen“. Indem es damit die Beteiligung an Kriegseinsätzen der NATO legitimierte, habe das Bundesverfassungsgericht diese Bestimmung im Jahr 1994 in ihr Gegenteil verkehrt. Die NATO sei ein Militärbündnis und kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit wie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder die Vereinten Nationen. Bei der militärischen Durchsetzung von Wirtschaftsinteressen wie die Sicherung von Rohstoffen und Handelswegen werde die Beschränkung auf Landesverteidigung vollends verlassen.
Die nach wie vor skandalöse Praxis von Rüstungsexporten, so die Erklärung weiter, belege auf erschreckende Weise den Zusammenhang von Aufrüstung und wirtschaftlichen Interessen. Voraussetzung für wirklichen Frieden der Welt sei eine gerechte Weltwirtschaftsordnung. „Frieden der Welt setzt voraus, dass die Länder des Globalen Südens eine Existenzgrundlage haben und die Lebensgrundlagen unseres Planeten erhalten bleiben.“
pax christi mahnt das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte an, „auch für Kriegsdienstverweigerer, deren Verweigerung in ihren Ländern nicht anerkannt wird“.