Lebenslange Haft für Ex-Soldaten von gambischer Todesschwadron

Celle (epd). Das Oberlandesgericht Celle hat einen früheren Angehörigen einer Todesschwadron in Gambia wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht habe am Donnerstag den Angeklagten Bai L. außerdem wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig gesprochen, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der heute 48-Jährige sei Fahrer eines „Patrol Teams“ der gambischen Streitkräfte gewesen, die im Auftrag des damaligen Diktators Yahya Jammeh außergerichtliche Tötungen vorgenommen habe (Az.: 5 StS 1/22).

Die Richter folgten laut dem Sprecher dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung habe auf Freispruch plädiert. Bai L. war nach Überzeugung des Gerichts zwischen 2003 und 2006 als Fahrer der „Junglers“ genannten Sondereinheit an drei Mordanschlägen im Auftrag des damaligen Präsidenten beteiligt. Dabei seien ein regierungskritischer Journalist und ein aus Sicht des Diktators oppositioneller Mann getötet worden. Ein Rechtsanwalt habe ein Attentat nur schwer verletzt überlebt.

In seinem Urteil habe das Gericht auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verzichtet, sagte der Gerichtssprecher. Bai L. habe durch Interviews, in denen er seine eigene Schuld zugab und vor dem Diktator Jammeh warnte, das Verfahren erst ermöglicht. Dies habe für L. gesprochen.

Der Prozess sei das weltweit das erste Verfahren gegen ein Mitglied der Sondereinheit gewesen, unterstrich der Gerichtssprecher. Zwei weitere Verfahren seien in den Vereinigten Staaten und in der Schweiz anhängig. Die Nebenklage habe besonders begrüßt, dass in dem Celler Prozess erstmals überhaupt die Verbrechen des Diktators Jammeh beleuchtet wurden.

Der Verurteilte sei 2012 als Flüchtling nach Deutschland gekommen und 2021 in Hannover festgenommen worden. Wer Straftaten gegen das Völkerrecht verübt, mache sich nach dem Weltrechtsprinzip auch dann in Deutschland strafbar, wenn die Taten im Ausland verübt wurden, erläuterte der Gerichtssprecher. Der Verurteilte werde seine Haft in Deutschland antreten müssen. Ob er später nach Gambia oder ein drittes Land überstellt werde, stehe noch nicht fest. Es gebe jedoch kein Auslieferungsabkommen mit Gambia.