Kompromiss im Streit über Fotos von Kindern an Bundeswehr-Waffen

Stuttgart (epd). Fotos von Kindern an Bundeswehr-Waffen, die im Sommer durch die Medien gingen, haben am Dienstag das Stuttgarter Landgericht beschäftigt. Ein Elternpaar wollte die Deutsche Friedensgesellschaft (DFG) mit einer Unterlassungsverpflichtung davon abhalten, die Bilder von ihnen und ihren Kindern weiter zu veröffentlichen. Die Friedensaktivisten legten zunächst Widerspruch ein, stimmten aber schließlich in einem Vergleich zu.

Mit den Bildern hat die DFG belegt, dass Kinder im Juni dieses Jahres beim Tag der Bundeswehr in Stetten (Kreis Sigmaringen) mit Maschinenpistolen und Sturmgewehren hantiert haben. Die Fotos, auf denen zum Teil auch die Klägerfamilie zunächst unverpixelt und später verpixelt zu sehen war, stießen auf ein großes Medienecho und führten zu politischen Konsequenzen bei Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Das Landgericht stimmte im Großen und Ganzen der klagenden Familie zu, die ihre Persönlichkeitsrechte durch die Fotos verletzt sah. Der Vorsitzende Richter zog den Vergleich mit einer Erotikmesse, die zwar nicht verwerflich sei, wo aber trotzdem nicht jeder gern als 500ster Besucher abgelichtet werden wolle. Zudem seien hier die Rechte von Kindern berührt. Am Ende einigten sich die Parteien darauf, dass die Friedensgesellschaft künftig komplett auf die Veröffentlichung der Fotos dieser Familie verzichtet. Im Gegenzug sagten die Kläger zu, in der Sache keine Ansprüche auf Schadenersatz oder andere Zahlungen geltend zu machen.

Die Vertreter der DFG hatten im Verfahren angeführt, dass die entsprechenden Fotos bei Einspruch sofort verpixelt wurden und schon seit August nicht mehr auf ihrer Seite gewesen seien. Ihr Rechtsanwalt machte deutlich, dass es ein großes öffentliches Interesse an den Bildern gegeben habe. Sie seien entscheidende authentische Belege, um eine politische Diskussion über Minderjährige an Waffen in Gang zu bringen. Dagegen wandte das Gericht ein, dass dies auch möglich gewesen wäre, wenn die Kinder sofort unkenntlich gemacht worden wären.

Der Anwalt der Eltern sagte, die Fotos seiner Mandanten hätten noch sehr viel länger heruntergeladen werden können als von der Gegenseite behauptet. Die Verpixelung helfe wenig, da die Eltern trotzdem zu erkennen gewesen seien - und damit auch klar war, um welche Kinder es sich handelte. Man wolle nun ganz sicher gehen, dass die Bilder nicht mehr von der DFG oder mit ihrer Genehmigung veröffentlicht werden - weder unverpixelt, noch verpixelt. "Meine Mandanten wollen nicht mehr in der Öffentlichkeit stehen", betonte der Rechtsbeistand.

Die Eltern äußerten sich anschließend nicht zu dem Kompromiss. Für Roland Blach, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg, geht der Vergleich in Ordnung: "Die Bilder haben ihre Wirkung entfaltet. Es ist okay, künftig auf diese Fotos zu verzichten und im Gegenzug keinen Schadensersatz leisten zu müssen."

Sie hätten eine Woche später bei einer Bundeswehrveranstaltung in der Oberpfalz geschaut, ob von der Leyens Zusage eingehalten wurde, dass an Tagen der Bundeswehr keine Handwaffen zum Anfassen mehr präsentiert werden sollen, machte Blach deutlich. Dort seien die Waffen tatsächlich nur in Vitrinen ausgestellt worden. In Zukunft würden DFG weiter genau hinschauen. Mittlerweile habe sich noch eine andere Familie wegen der veröffentlichten Fotos über einen Anwalt an sie gewandt. Ob es auch hier ein Verfahren geben werde, sei jedoch unklar, weil der Fall anders gelagert sei.