Knapp 200 Anträge zur Rehabilitierung schwuler Bundes­wehr­angehöriger

Berlin (epd). Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Bundeswehrangehöriger sind im Verteidigungsministerium 195 entsprechende Anträge eingegangen. Davon seien 80 Prozent positiv beschieden worden, sagte eine Sprecherin dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitag).

Das Gesetz habe großen Anklang gefunden und könne als Erfolg bewertet werden: „Viele Betroffene haben das Angebot einer Aussöhnung mit der Bundeswehr annehmen können“, sagte die Sprecherin.

Das Gesetz sieht die Aufhebung von Urteilen und die Zahlung pauschaler Entschädigungen vor. Diese sollen als Zeichen der Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht jene Soldaten erhalten, die bis zum Stichtag 2. Juli 2000 wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich erhebliche Nachteile erfuhren. Dabei soll es 3.000 Euro Entschädigung für jedes aufgehobene wehrdienstgerichtliche Urteil geben und einmalig 3.000 Euro für andere erhebliche Benachteiligungen wie beispielsweise Entlassungen. Das Regelwerk gilt auch für einstige Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR, die diskriminiert wurden.

In Westdeutschland machten sich bis 1969 Schwule strafbar, weil noch ein in der NS-Zeit verschärftes Gesetz galt. Auch danach galten homosexuelle Soldaten noch als erpressbar und somit als Sicherheitsrisiko.