Klage gegen US-Gefahrgutlager in Lingenfeld erfolglos

Neustadt/Weinstraße/Germersheim (epd). Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage des Vorsitzenden einer Bürgerinitiative gegen das Gefahrgutlager der US-Armee in Lingenfeld abgewiesen. Seit 2012 besitzt das US Army Depot in Germersheim die Genehmigung, in dem Lager 70 Tonnen giftiger, brennbarer und ätzender Stoffe zu lagern. Unabhängig von der Frage, ob der Kläger so lange Zeit nach Erteilung der Genehmigung noch anfechtungsberechtigt sei, sei er durch die immissionschutzrechtliche Genehmigung nicht in seinen eigenen Rechten verletzt, heißt es nun in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. (AZ: 4 K 643/19.NW) 

Der Vorsitzende der Bürgerinitiative "Kein Gefahrgutlager" hatte nach Gerichtsangaben die Genehmigungsakten eingesehen, weil 2017 beantragt worden sei, die Kapazität des Lagers auf 1900 Tonnen zu erhöhen. Dabei habe er sich auch über die Genehmigung aus dem Jahr 2012 informiert und danach Verfahrensfehler und eine inhaltliche Unbestimmtheit sowie mangelnde Schutzvorkehrungen gerügt. 

Die angeführten Verfahrensfehler wie fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung, fehlende Fristsetzung für die Eröffnung des Lagers und fehlende Einvernehmensherstellung mit dem Landkreis können nach Ansicht des Gerichts der Klage aber nicht zum Erfolg verhelfen. Als Nachbar des Lagers könne der Kläger nämlich nur die Verletzung solcher Vorschriften rügen, die seinem Schutz dienen sollen. Das sei bei Verfahrensvorschriften nicht der Fall. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.