Keine Steuern für Militär: Friedensaktivistin unterliegt vor Gericht

Erlangen/Nürnberg (epd). Die Erlanger Friedensaktivistin Susanne Großmann hat in ihrem Streit gegen Steuern für Verteidigungsausgaben eine juristische Niederlage eingesteckt. Das Finanzgericht Nürnberg sieht in Steuern für Militärausgaben keine Verletzung der Gewissensfreiheit, heißt es in dem Beschluss, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt (Az: 6K1694/18).

Großmann fordert, fünf Prozent ihrer Einkommenssteuer erlassen zu bekommen, da dieser Betrag laut Berechnungen des Netzwerks Friedenssteuer in den Verteidigungshaushalt fließe. Stattdessen wolle sie das Geld für gemeinnützige Zwecke spenden. Das Gericht lehnte die Klage jetzt mit der Begründung ab, dass die Budgetverantwortung beim Parlament liege, also der Bundestag für die Verwendung der Steuermittel verantwortlich sei. Der Einzelne habe keinen Einfluss auf die Verteilung der Gelder. 

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Großmann kann aber laut Beschluss gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) einlegen. Dies werde sie auch tun, sagte Großmann, die regionales Vorstandsmitglied von Pax Christi ist, dem epd. "Es ist für mich eine unerträgliche Belastung, dass ich mit meinen Steuergeldern Übungsflüge für Atombombenabwürfe und Militäreinsätze der Bundeswehr mitfinanziere", hatte Großmann vor Gericht ihren Gewissenskonflikt beschrieben. Sie sei durch ihre Steuern mittelbar für die Finanzierung des Militärs und somit am Tod von Menschen beteiligt.