Keine förmlichen Ermittlungen wegen Waffenlieferungen über Ramstein
Kaiserslautern/Ramstein (epd). Berichte über illegale Waffenlieferungen des amerikanischen Militärs an syrische Rebellengruppen über den US-Militärflughafen Ramstein werden keine strafrechtlichen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern teilte am Mittwoch mit, sie werde kein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten. Nach Veröffentlichungen der "Süddeutschen Zeitung" hatte die Ermittlungsbehörde nach eigenen Angaben Belege für mögliche Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz gesucht. Dazu seien "allgemein zugängliche Quellen" ausgewertet und Auskünfte bei Bundesbehörden eingeholt worden.
"Zwar erscheint die genannte journalistische Schlussfolgerung nicht als ausgeschlossen, Anhaltspunkte für konkrete Waffentransporte gibt es aber nicht", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring, teilte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mit, Anfragen an die amerikanischen Behörden seien nicht gestellt worden: "Dies wären im vorliegenden Fall förmliche Ermittlungen gewesen, die einen Anfangsverdacht voraussetzen."
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte im vergangenen September berichtet, dass der US-Militärstützpunkt Ramstein zeitweise Umschlagsplatz für Lieferungen von Waffen und Munition an syrische Bürgerkriegsmilizen gewesen sei. Zur Ausrüstung der "Freien Syrischen Armee" und anderer als moderat eingestufter Rebellen sei Kriegsmaterial in ost- und südosteuropäischen Staaten eingekauft und über das Munitionsdepot in Miesau und den Flughafen Ramstein an die Kriegsparteien geliefert worden. Eine für derartige Waffentransporte nötige Genehmigung der Bundesregierung sei nicht beantragt worden.
Den Berichten waren monatelange Recherchen zweier Journalistennetzwerke vorangegangen. Das US-Militär hat die Vorwürfe zurückgewiesen.