Kabinett beschließt Entwurf zur Strafbarkeit von Angriffskriegen

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafbarkeit von Angriffskriegen beschlossen. Einen Angriffskrieg tatsächlich zu realisieren soll im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) unter Strafe gestellt werden, wie das Justizministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Bislang war nur die Vorbereitung eines solchen Krieges strafbar.

"Wir tragen aufgrund unserer Geschichte besondere Verantwortung dafür, dass von Deutschland nie wieder ein Krieg ausgehen darf", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) anlässlich des Beschlusses. Der Entwurf stelle den Angriffskrieg als schwerstes Verbrechen gegen den Frieden im deutschen Recht "umfassend" unter Strafe. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Im Entwurf soll der Täterkreis auf Führungspersonen, zumeist politische Machthaber, beschränkt werden, um "einfache Soldaten" zu schützen, hieß es. Geringfügige Völkerrechtsverletzungen wie etwa kleinere Grenzscharmützel sollen allerdings ausgeklammert werden, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Um eine Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt einzuleiten, muss ein eindeutiger Bezug zur Bundesrepublik bestehen.

Der Entwurf folgt den Beschlüssen von Kampala aus dem Jahr 2010. Damals hatten die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs in der ugandischen Hauptstadt den Begriff des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges definiert. Durch diese Beschlüsse kann der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Angriffskriege ab dem 1. Januar 2017 bestrafen.