Gerichtsurteil: Hochschulen müssen nicht mit Bundeswehr kooperieren
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Hochschulen nicht zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen. Das Klägerbündnis sieht darin einen Teilerfolg - es will die Bundeswehr auch nicht an Schulen haben.
München (epd). Ein Bündnis aus 200 Klägern hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg gegen eine verpflichtende Zusammenarbeit von Hochschulen mit der Bundeswehr erzielt. Wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Donnerstagabend mitteilte, erklärte das Gericht einen zentralen Passus des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern für verfassungswidrig. Eine Verpflichtung von Hochschulen verstößt laut Auffassung des Gerichts gegen die Wissenschaftsfreiheit sowie gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.
Der beanstandete Passus steht im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), eingefügt durch das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024. Er beinhaltet eine zwingende Zusammenarbeit, „wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist“. Laut GEW wurde im Verfahren deutlich, dass der Freistaat Bayern mit dieser Regelung auch seine Zuständigkeiten überschritten hatte. Fragen der Organisation und Aufgaben der Bundeswehr liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Bundes.
Nächstes Ziel der Kläger: Bundeswehr aus Schulen raushalten
Die Landesvorsitzende der GEW Bayern, Martina Borgendale, sieht einen großen Erfolg in der Entscheidung des Gerichts, „weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt“. Sie bedaure aber, „dass das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizieren der Bundeswehr weiterhin zulässt“. Die Popularklage wurde von einem breiten Bündnis aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Studierenden, Hochschulangehörigen, Gewerkschaften und Friedensorganisationen getragen, hieß es. Das Klägerbündnis kündigte an, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nun gemeinsam auszuwerten und weitere Schritte zu beraten.