Gericht: Soldat zu Recht wegen rechtsextremistischer Fotos entlassen

Koblenz (epd). Wenn ein Zeitsoldat rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Inhalte auf seinem Handy hat und gegen das Film- und Fotografierverbot verstößt, darf er nach einem Urteil fristlos entlassen werden. Das Teilen rechtsextremistischer Inhalte begründe Zweifel an der persönlichen Integrität und charakterlichen Eignung als Soldat, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mit (AZ.: 2 K 252/21.KO). Der Verstoß gegen das Film- und Fotografierverbot verletzte wiederum die Pflicht zum treuen Dienst und zeige ein mangelndes Sicherheitsbewusstsein. Eine Berufung ist möglich.

Im konkreten Fall kam laut Gericht im Oktober 2019 der Verdacht auf, der Kläger habe gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutz- und Sicherheitsbereich verstoßen. Zur Aufklärung habe er freiwillig sein Mobiltelefon abgegeben, hieß es. Darauf waren nicht nur rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Videos sowie Fotos gespeichert - darunter nationalsozialistische Symbole sowie rassistische Witze. Der Soldat hatte auch im Sabotageschutzbereich angefertigte Fotos an Dritte versandt. Er wurde daraufhin aus der Bundeswehr entlassen.

Dagegen legte er eine erfolglose Beschwerde ein und stellte einen ebenso erfolglosen Eilantrag. Die danach gestellte Klage blieb nun auch ohne Erfolg. Der Kläger habe seine Dienstpflicht und die Wohlverhaltenspflicht verletzt, da er sich nicht eindeutig von verfassungsfeindlichen Bestrebungen distanziert habe, erklärten die Richter. Die Inhalte mit extremistischen Bezügen habe der Kläger nicht nur vor seinem Eintritt in die Bundeswehr empfangen, sondern „zu einem nicht unerheblichen Teil auch weitergeleitet“. Von diesen Inhalten habe er sich nicht distanziert.

Auch nach seinem Eintritt in die Bundeswehr habe er die verfassungsfeindlichen Inhalten nicht von seinem Handy hätte. Zudem habe er weiter rechtsextremistische Inhalte empfangen. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Daten überwiegend innerfamiliär geteilt wurden, erklärten die Richter. Mit dem Verstoß gegen das Film- und Fotografierverbot habe er zudem „zumindest eine abstrakte Gefahr für die militärische Ordnung der Bundeswehr verursacht“.