Gericht sieht in Aktionen von Friedensaktivisten keine Straftaten

Siegen (epd). Ein Friedensaktivist, der gegen Drohnen-Einsätze der US-Armee protestiert, ist am Freitag vom Landgericht Siegen freigesprochen worden. Der Mann hatte unter anderem in Flugblättern und E-Mails dazu aufgerufen, dass Militärangehörige die Öffentlichkeit über die Beteiligung der deutschen Luftwaffe an völkerrechtswidrigen US-amerikanischen Drohnenangriffen informieren sollten. Das Gericht sah darin keine Aufforderung zu einer Straftat, wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. (AZ.: 11 Ns 24/20) 

Auch ein Aufruf zu einer nicht genehmigten Demonstration blieb laut Gerichtssprecherin straffrei. Da dem Aufruf niemand gefolgt sei, sei dies kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gewesen. 

Der Mann, der Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist, hatte unter anderem im Sommer 2019 vor dem US-Stützpunkt Ramstein, am United States Africa Command in Stuttgart, am Bundesverteidigungsministerium in Bonn und an der Hachenberg-Kaserne im Siegerland militärkritische Flugblätter verteilt. In der Folge war er wegen dieser Aktionen mehrfach angezeigt worden, Staatsanwälte und Gerichte in drei Bundesländern beschäftigten sich mit den Flugblättern. Im Raum stand der Vorwurf, die Flugblätter enthielten Aufrufe zu Straftaten. 

Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte den Mann wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten angeklagt. Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte den Friedensaktivisten daraufhin im Dezember 2019 zu einer Geldstrafe. Gegen das Urteil wurden von dem Rechtsanwalt des Angeschuldigten und der Staatsanwaltschaft Siegen Rechtsmittel eingelegt, worüber nun das Landgericht Siegen zu entscheiden hatte.

Wegen seiner verschiedener Flugblattaktionen stand der Aktivist in den vergangenen Jahren immer wieder im Fokus der Justiz und wurde bereits mehrfach angeklagt. In den meisten Strafverfahren wurde er spätestens in der Berufungsinstanz freigesprochen.