Gericht: Kein Anspruch wegen Tod eines Soldaten im Kosovo

Cottbus (epd). Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Entschädigungsklage des Vaters eines Bundeswehrsoldaten abgewiesen, der im Kosovo im Rahmen des KFOR-Einsatzes verstorben war. Der Kläger hatte sich wegen einer mutmaßlich durch die besondere Auslandsverwendung verursachten tödlichen Erkrankung an das Gericht gewandt. Gegen das Urteil kann nach Angaben des Gerichts vom Montag Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden (Aktenzeichen: VG 9 K 34/16).

Der Kläger machte geltend, dass die im Kosovo bis April 1999 von US-Streitkräften verwendete panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran oder seinerzeit im Kosovo bestehende Umweltbelastungen mit Schwermetallen den Tod seines Sohnes verursacht haben könnten. Dieser war im Januar 2000 in Prizren verstorben. Das am Montag bekannt gewordene Urteil erging bereits am Dienstag vergangener Woche.