Gericht: Impfunwilliger Zeitsoldat durfte entlassen werden

Aachen (epd). Die fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten, der eine Corona-Schutzimpfung verweigert hatte, ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zulässig. Der Mann habe gegen die Gehorsamspflicht und die Pflicht zur Duldung ärztlicher Maßnahmen verstoßen und damit die militärische Ordnung ernsthaft gefährdet, teilte das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil mit. Es handle sich somit um eine Dienstpflichtverletzung im militärischen Kernbereich, die die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr unmittelbar beeinträchtigt habe (AZ.: 1 K 1117/22).

Gegen die Entlassung aus der Truppe hat der frühere Zeitsoldat geklagt. Im Dezember 2021 hätte er geimpft werden sollte, weigerte sich jedoch. Die Weigerung begründete er damit, dass er den Impfbefehl für rechts- und verfassungswidrig halte. Insbesondere befürchtete er gesundheitliche Nebenwirkungen der Impfung und vertrat den Standpunkt, dass die Impfung nur einen geringen Schutz gegen die Omikron-Variante biete und die Impfpflicht daher unverhältnismäßig sei.

Diese Einschätzung folgte das Gericht nicht. Durch die Weigerung, sich impfen zu lassen, habe der damalige Zeitsoldat im täglichen Dienstbetrieb seine Gesundheit und die seiner Kameraden gefährdet. Es habe nicht in seiner individuellen Entscheidung gestanden, ob er sich impfen lässt oder nicht. Der Gesetzgeber durfte vielmehr zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als „Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht normieren“, wie das Gericht erläuterte.

Gegen das Urteil kann der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheiden würde.