Geldstrafe für "Go-In-Aktivistin" Dettloff in Büchel

Cochem/Büchel (epd). Wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung hat das Amtsgericht Cochem die 77-jährige Journalistin und Friedensaktivistin Ariane Dettloff aus Köln zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro (40 Tagessätze) verurteilt. Sie war am 30. April 2019 zusammen mit 16 anderen Friedensaktivisten in den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel eingedrungen, um damit für einen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland und deren Ächtung zu demonstrieren. (AZ: 3 Cs 2010 Js 35761/20)

Vor Gericht erläuterte Dettloff, sie betrachte sich nicht als Angeklagte. Sie sehe sich vielmehr als Klägerin gegen die Bundesregierung, die einen Bundestagsbeschluss zum Abzug der Atomwaffen aus Büchel 2010 bisher nicht umgesetzt habe und mit der Stationierung dieser Massenvernichtungswaffen auch gegen das Völkerrecht verstoße, betone Ariane Dettloff in der Verhandlung. "Diese Aktion zivilen Ungehorsams in Büchel halten wir für ein angemessenes und auch sehr mildes Mittel angesichts der Grausamkeit der dort lagernden US-Atomwaffen, deren Einsatz die Bundeswehr gemeinsam mit US- und weiteren europäischen Soldaten trainiert", erklärte sie. 

Bestätigt in ihrem Handeln fühle sie sich durch den im Januar in Kraft getretenen UN-Atomwaffenverbotsvertrag, sagte Dettloff. "Das Risiko einer Atomwaffendetonation heute, ob durch einen Unfall, Fehleinschätzung oder Absicht, nimmt augenscheinlich zu, da neue Arten von Atomwaffen entwickelt wurden, langjährige Rüstungskontrollabkommen aufgekündigt sind und die Gefahr von Cyberangriffen auf nukleare Infrastruktur sehr real geworden ist", warnte sie. Darum seien Aktionen Zivilen Ungehorsams wichtig und nötig. "Wir sind Tropfen, die den Stein höhlen, und wir müssen wohl noch mehr werden, bis dieser Stein des Anstoßes endlich bricht", machte sie deutlich.

Weder Staatsanwaltschaft noch Gericht wollten dieser Auffassung folgen. "Für eine solche Tat liegen keine Rechtfertigungsgründe vor", betonte Richter Alexander Fleckenstein. Gegen Strafgesetze zu verstoßen sei jedenfalls kein angemessenes Mittel, um die sicher hehren Absichten eines Atomwaffenabzugs zu erreichen. "Hier gibt es andere Mittel, um auf sich aufmerksam zu machen", erklärte er. In seinem Urteil folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft. 

Das Urteil gegen Ariane Dettloff war bereits die zwölfte Verurteilung vor dem Amtsgericht Cochem wegen der Go-In-Aktion vom 30. April 2019. Vom Landgericht Koblenz wurden zudem bereits fünf dieser Urteile bestätigt. Insgesamt fünf Verurteilungen sind bereits rechtskräftig, in den nächsten Tagen stehen die beiden letzten erstinstanzlichen Verhandlungen in Cochem an. Auch das Urteil gegen Ariane Dettloff wird vor dem Landgericht erneut verhandelt, sie legte noch im Gerichtssaal Berufung ein. 

Unterstützt wurde die Friedensaktivistin unter anderem von der friedenspolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, Kathrin Vogler. In einem Grußwort schrieb die Abgeordnete: "Die Bevölkerung wünscht sich ein atomwaffenfreies Deutschland. Es ist ein Skandal, dass sich deutsche Soldaten dennoch darauf vorbereiten, einen Atomkrieg zu führen. Aber es braucht mutige Aktionen wie eure, damit das Thema in der Öffentlichkeit gehalten wird."

Seit 1997 befasst sich das Cochemer Amtsgericht immer wieder mit solchen "Go-In-Aktionen" der Friedensbewegung in Büchel. Nach deren Angaben wurden seitdem 96 Friedensaktivisten wegen Aktionen Zivilen Ungehorsams am Fliegerhorst angeklagt, einige davon mehrmals. Auch Ariane Dettloff war bereits im Februar wegen einer vergleichbaren Aktion vom Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Derzeit laufen nach Angaben der Friedensbewegung insgesamt noch 21 Strafverfahren.