Friedensbeauftragter: Bedarf für Beratung zum Wehrdienst nimmt zu

Seit Jahresbeginn werden 18-Jährige wieder mit der Frage konfrontiert, ob sie für einen Wehrdienst infrage kommen. Auch wenn es noch keine Wehrpflicht in Deutschland gibt, steigt dadurch der Beratungsbedarf, sagt der Friedensbeauftrage Felix Paul.

Hannover (epd). Mit dem neuen Wehrdienstgesetz in Deutschland steigt nach Beobachtungen des evangelischen Friedensbeauftragten in der hannoverschen Landeskirche, Felix Paul, auch der Beratungsbedarf zum Thema. Im laufenden Jahr habe er bisher zwar erst Fälle im unteren zweistelligen Bereich gehabt, in denen es dezidiert um Anträge auf eine Kriegsdienstverweigerung ging, sagte Paul im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Generell steige die Nachfrage nach Beratungen rund um den Wehrdienst aber an. „Das Interesse an dem Thema ist definitiv gewachsen.“

Auch Veranstaltungen und Online-Formate mit Informationen würden immer mehr angefragt, sagte Paul. Für Unklarheit sorge etwa, dass es ab Mitte 2027 die Musterungspflicht gebe, eine allgemeine Wehrpflicht und die damit verpflichtende Einberufung aber vorerst weiter ausgesetzt sei, erläuterte er. Auch sorge es für Irritationen, wenn die Bundeswehr bereits Werbung in die Briefkästen von Familien und jungen Menschen werfe, noch bevor der Fragebogen zur Wehrdiensterfassung dort gelandet sei, mit dem seit Jahresbeginn 18-Jährige in Deutschland angeschrieben werden.

Beratung ist vertraulich und ergebnisoffen

„Die Beratung erfolgt kostenlos, ergebnisoffen, vertraulich und bedürfnisorientiert“, betonte der evangelische Beauftragte. Unabhängig von Konfession, Religion oder Kirchenmitgliedschaft würden dabei Menschen unterstützt. Dazu zählten auch Reservistinnen und Reservisten, aktive Soldatinnen und Soldaten oder Eltern. Grundlage seien die Standards der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). Diese arbeitet eng mit weiteren Akteuren, wie der Militärseelsorge, zusammen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden.

Sollten sich die Ratsuchenden für eine Kriegsdienstverweigerung entscheiden, stehe die Gewissensbegründung im Zentrum, sagte Paul. „Das eigene Gewissen zu beschreiben, fällt generell nicht leicht. Es geht also darum Biografie, Erfahrungen und Einstellungen zu erkunden, die das Gewissen geprägt haben könnten.“ Dabei stünden die Beraterinnen und Berater fragend zur Seite. „Die letzte Frage ist dann immer, ob die Person selbst zufrieden ist mit der Entwicklung der Gewissensbegründung, sie für schlüssig und glaubwürdig erachtet und die innere Gefühlswelt bezüglich des Dienstes an der Waffe umfassend darstellt.“

Aktuell kontaktiere die hannoversche Landeskirche 18-Jährige in ihrem Gebiet noch nicht von sich aus, um auf die Beratungsangebote aufmerksam zu machen, sagte Paul weiter. Andere Landeskirchen informierten dagegen zum Beispiel mit Postkartenaktionen und die Anfragen stiegen dadurch an. Überlegungen auf diese Weise oder auch mit einer Social-Media-Kampagne die Beratungsangebote bekannter zu machen, gebe es auch in der hannoverschen Landeskirche.