Friedensaktivist wegen Beschädigung von Militärzaun verurteilt

Cochem (epd). Ein Friedensaktivist aus Hessen ist am Mittwoch vom Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe wegen Sachbeschädigung verurteilt worden, weil er bei einer Anti-Atomwaffen-Kundgebung ein Loch in den Zaun des Luftwaffenstützpunkts Büchel geschnitten hatte. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro verfügte das Gericht in seinem Urteil auch, dass der Bolzenschneider des Atomwaffengegners eingezogen wird und bestätigte damit einen Strafbefehl aus dem vergangenen Jahr (AZ: 2010 Js 477 29/16). Der verurteilte Friedensaktivist legte nach Gerichtsangaben umgehend Berufung gegen das Urteil ein.

Auf dem Luftwaffenstützpunkt in Büchel in der Eifel lagern nach Überzeugung von Friedensorganisationen die letzten 20 US-Atomwaffen auf deutschem Boden, die im Kriegsfall von deutschen Luftwaffen-Piloten zu ihren Zielen geflogen werden sollen. Die Existenz der Atombomben wird sowohl vonseiten der US-Streitkräfte als auch der Bundesregierung weder bestätigt noch dementiert. Bereits am kommenden Montag steht vor dem Cochemer Amtsgericht erneut ein Atomwaffengegner vor Gericht. Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen muss sich zum wiederholten Mal wegen der Verbreitung von Flugblättern verantworten.