Friedensaktivist erneut zu Geldstrafe verurteilt

Cochem (epd). Das Amtsgericht Cochem hat am Montag erneut eine Geldstrafe wegen der Verteilung atomwaffenkritischer Flugblätter verhängt. Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen soll wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten 1.200 Euro zahlen. In dem Strafverfahren hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. (AZ: 3DS 2010 Js 130351/15)

In seinen Flugblättern hatte der Militärgegner gegen die Stationierung amerikanischer Atombomben auf dem Luftwaffen-Fliegerhorst Büchel in der Eifel protestiert. Bundeswehrangehörige sollten die Öffentlichkeit über Anzahl der Atomwaffen und die umstrittenen Modernisierungspläne informieren.

In einem ähnlichen Strafprozess war der Atombomben-Gegner erst im September zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden, gegen die Theisen mittlerweile Berufung eingelegt hat. Während es in dem ersten Verfahren um Flugblattverteilungen vor dem Luftwaffenstützpunkt ging, richtete sich die neue Anklage nun gegen eine ähnliche Aktion vor dem Koblenzer Hauptbahnhof. Außerdem war der Friedensaktivist angeklagt, weil er seinen Aufruf auch per Post an Lokalabgeordnete verschickt hatte. Ein drittes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Aufruf war wegen fehlenden Anfangsverdachts hingegen nicht weiter verfolgt worden.

Auch das Verwaltungsgericht Koblenz hatte zwischenzeitlich Theisens Position gestärkt. Nachdem die Flugblatt-Aktion in Koblenz von den Behörden zunächst verboten worden war, hatten die örtlichen Verwaltungsrichter dieses Verbot später wieder gekippt. Sie erlaubten die Verteilung mit Blick auf das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, was den Aktivisten jedoch nicht vor späteren Strafanzeigen und Anklagen bewahrte. Die Direktorin des Cochemer Amtsgerichts, Doris Linden, sprach in diesem Zusammenhang von einem "kniffeligen Fall", der rechtlich schwierig zu bewerten sei. 

Hermann Theisen kämpft seit den 80er Jahren gegen die Stationierung von Atomwaffen in Deutschland. "Ich habe mit einer Verurteilung gerechnet", sagte der Krankenhaus-Angestellte nach Prozessende dem Evangelischen Pressedienst (epd). Für die Berufungsverhandlung sei er zuversichtlicher: "Je höher die Instanz, desto gründlicher setzt sich eine Kammer mit der Frage auseinander." In der mündlichen Verhandlung am Montag sei ihm vorgeworfen worden, mit seinen Aktionen blockiere er die Arbeit der Justiz.

Der Fliegerhorst Büchel in der Eifel ist vermutlich der einzige Ort in der Bundesrepublik, an dem noch rund 20 US-amerikanische Atombomben lagern. Eine offizielle Bestätigung seitens der Bundesregierung gibt es dafür jedoch nicht.